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eines Inspektors nicht den einschlägigen Vor-
schriften dieser Ausführungsbestimmungen ent-
sprechen, sowie alle Explosivstoffe, welche von einer
zuständigen Behörde außerhalb Neuseelands oder
von einem Inspektor in Neuseeland für unbrauch-
bar erklärt werden oder welche nach der Meinung
eines Inspektors nicht gut und sicher in geeigneten
Kästen oder Umschließungen verpackt sind, sind
als zu gefahrvoll für den Gebrauch erklärt; ihre
Einfuhr, Lagerung, Beförderung und ihr Verkauf
ist daher in Neuseeland verboten. Andere Erplosiv=
stoffe müssen vor der Einfuhr einem Inspektor
vorgelegt werden, der sie nur einlassen darf, wenn
sie den Vorschriften dieser Bestimmungen ent-
sprechen. Die Einführer haben spätestens 14 Tage
vor der erwarteten Ankunft die Explosivstoffe dem
Inspektor in dem Ankunftshafen oder in dessen
nächster Nähe, ebenso dem dortigen höchsten Zoll-
beamten eine Einfuhrnotiz in der dafür bestimmt
vorgeschriebenen Form einzureichen. Es dürfen
alsdann keine Explosivstoffe von einem Schiffe,
mit dem diese Stoffe in Neuseeland ankommen,
nach einem anderen als dem in der Einfuhrnotiz
angegebenen Orte, oder ohne schriftliche Erlaubnis
eines Inspektors auf ein anderes Schiff verbracht
werden, ebenso müssen Art und Menge der auf
einem Schiffe eingeführten Explosivstoffe mit den
Angaben in der Einfuhrnotiz übereinstimmen. Zum
Zwecke der Prüfung oder Untersuchung ist von
dem Einführer auf Erfordern eines Inspektors
oder Zollbeamten jedes Explosivstoffe enthaltende
Packstück zu öffnen und, nachdem daraus ohne
Entgelt Proben in der einem solchen Inspektor
oder Zollbeamten notwendig erscheinenden Menge
verabfolgt sind, sofort wieder gut und sicher zu
verschließen. Alle nach Neuseeland unter Nicht-
beachtung der gegenwärtigen Bestimmungen ein-
geführten oder von einem Inspektor für unbrauch-
bar erklärten Explosivstoffe sollen vernichtet oder
es soll über sie, wie der Minister es anordnet,
anderweit verfügt werden.
(The Nev Zcaland Gazettc.)
Citeratur.
Kolonial-Handelsadreßbuch 1908. 12. Jahr-
gang. Herausgegeben vom Kolonial-Wirtschaft-
lichen Komitee, Berlin NW., Unter den
Linden 43. Preis 2,80 Mk. einschließlich Ver-
sendung.
Das Adreßbuch zeigt gegenüber den Vor-
jahren wiederum eine bedeutende Vervollkomm-
nung und Erweiterung. Die Ülbersichtlichkeit hat
insofern eine Verbesserung erfahren, als der offi-
zielle Teil (Behörden, Vereine, Institute usw.)
zusammengefaßt und an den Aufang gestellt ist,
—
während der eigentliche wirtschaftliche Teil (Pro-
duktion, Handel und Verkehr) den zweiten Teil
des Buches bildet. Der wirtschaftliche Teil ent-
hält eine Übersicht über das in den Kolonien
arbeitende Kapital und über die Ansiedlungen,
ferner über die Schiffsverbindungen, Eisenbahnen,
Post und Telegraphen, Fahrpläne, Tarise und
ölle
Über den Warenaustausch unserer Kolonien
unterrichten Tabellen der Ein= und Ausfuhr sowie
eine Statistik des Gesamthandels der Schutz-
gebiete.
Neu ausgenommen in das Adreßbuch wurden:
Eine Anleitung für Auswanderer und Stellung-
suchende, ferner ein Verzeichnis der in den
deutschen Kolonien erscheinenden Zeitungen sowie
anderer wichtiger überseeischer Zeitschriften und
schließlich die im Auslande tätigen deutschen Ge-
sellschaften, die ihren Stammsitz in Deutschland
haben.
Das Interesse des heimischen Handels und
der heimischen Industrie zeigt eine Aufstellung
der Importeure und Fabrikanten (Verarbeitung
der Rohstoffe) in Deutschland, der Vertriebsstellen
deutscher Kolonialerzeugnisse und der Exporteure
nach den deutschen Kolonien.
Eine Karte der Kolonien mit wirtschaftlichen
Erläuterungen erleichtert die Übersicht. Dem
Buche ist außerdem eine Tafel „Die Rückständig-
keit des Eisenbahnbaues in den deutschen Ko-
lonien in Afrika“ sowie eine Karte der wirt-
schaftlichen Eisenbahnerkundungen des Kolonial=
Wirtschaftlichen Komitees in Deutsch-Ostafrika
beigegeben.
Taschenbuch für Südwestafrika. 1908.
Unter Mitwirkung von Bartoschat, Kaiserl-
Oberpostpraktikant, Behrens, Prokurist der
Afrika-Bank-Hamburg, Cramer, Hauptmann
beim Kommando der Schutztruppen, Professor
Dr. K. Dove-Jena, Judt, Missionar a. D.
der Rheinischen Missionsgesellschaft, Professor
O. Knopf-Jena, Dr. Lotz, Bezirksgeologe,
Rickmann, Kaiserl. Veterinärrat a. D., Ma-
rinestabsarzt a. D. Dr. Sander, Professor
Dr. Schinz-Zürich, Professor Dr. L. Schultze-
Jena, Hauptmann a. D. Volkmann: heraus-
gegeben von Dr. Philalethes Kuhn) Stabs-
arzt beim Kommando der Schutztruppen im
Reichskolonialamt und Kurt Schwabe, Haupt-
mann im Infant. Regt. von Boyen, komman-
diert zur Dienstleistung beim Königl. Preuß.
Kriegsministerium. Leipzig, Verlag von Wilhelm
Weicher. Preis geb. Mk. 3,50.
Die Herausgeber des „Taschenbuchs“ hatten
bereits vor Jahren den Plan gefaßt, ein Taschen-
buch für jedermann im Schutzgebiet, einen prak-