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2. Als Kriegsteilnehmer sind diejenigen Deutschen anzusehen, welche während der Dauer des
Aufstandes "
a) an einem Gefechte teilgenommen haben,
b) in den Aufstandsgebieten Daressalam, Mohoro, Kilwa, Lindi, Ssongea, Neu- angenburg,
Mahenge, Iringa, Mpapua, Morogoro, Moschi und Muansa mindestens einen Monat in
fortlaufender Zeit militärische Verwendung gefunden haben.
3. Jedes der Jahre 1905, 1906 und 1907 ist als Kriegsjahr anzurechnen, sofern die Voraus-
setzungen unter 2a oder 2b in jedem dieser Jahre zutreffen. Hat die Beteiligung in den
Jahren 1905 und 1906, beziehungsweise 1906 und 1907 zusammen mindestens einen Monat
in fortlaufender Zeit betragen, so ist dasjenige Jahr, in welches die längere Beteiligung fällt,
als ein Kriegsjahr anzurechnen, sofern keines der beiden Jahre bereits sonst als Kriegsjahr zu
erhöhtem Ansatz kommt.
Berlin, den 14. Januar 1908. (gez.) Mlhelm I. K.
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt). ggez. Bülow.
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Erhebung eines Ausfuhr-
Jolls auf Sisalpflanzgut.
Vom 23. November 1907.
Auf Grund des § 6 der Zollverordnung vom 13. Juni 1903 wird, nach erfolgter Ge-
nehmigung durch das Reichs-Kolonialamt in Vertretung des Reichskanzlers, hierdurch verordnet,
was folgt:
In die Liste der ausfuhrzollpflichtigen Gegenstände Zolltarif C ist aufzunehmen:
Nr. 22: Sisalpflanzgut:
Bulbillen 1 Stück 10 Heller
Pflänzlinggeée.... 159 Stück 25 Heller.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Daressalam, den 23. November 1907.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
v. Winterfeld.
Dersonalien.
Seine Mojestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen
Bureauassistenten I. Klasse bei dem Gouvernement in Deutsch-Ostafrika Wendt den Königlichen
Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Kalserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-O stafrika.
A. K. O. vom 27. Jannar 1908.
Es werden befördert:
die Oberleutnants:
Frhr. v. Wangenheim und Abel zu überzähligen Hauptleuten,
Schön, Leutnant, zum Oberleutnant,
Dr. Eckard, Asfistenzarzt, zum Oberarzt.
Frhr. v. Schleinitz, Major und Kommandeur der Schutztruppe, und
Schlobach, Hauptmann, kommandiert zur Dienstleistung beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika,
— Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt.