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charakters, so ist doch die Frage nach ihrer rein
persönlichen Seite vielleicht nicht so sehr von Be-
deutung, da die Arbeiter gut behandelt werden
und einen anständigen Lohn erhalten. Dieser
ist viel höher, als er in der Regel von Farmern
an ihre Arbeiter gezahlt wird. (Und selbst bezüg-
lich dieses geringeren Farmerlohns hört man —
nebenbei bemerkt — außer von den betroffenen
Eingeborenen keinerlei Klagen.)
Vom öffentlichen Standpunkt aus betrachtet,
stellt der Frondienst einen gewichtigen der engeren
Besiedlung der Eingeborenendistrikte entgegen-
wirkenden Faktor dar. Denn, wie bestimmt ver-
sichert wird, ist die Abneigung der Eingeborenen
gegen den Frondienst so stark, daß viele davor
zurückschrecken, in jenen Distrikten zu leben, selbst
wenn sie anderswo eine Hüttenstener bezahlen
müssen. Da aber der engere Zusammenschluß der
Eingeborenen-Ansiedlungen einer derhervorragend-
sten Charakterzüge der hier vorgeschlagenen Politik
ist, so sollte alles, was dem vollen Erfolg dieser
Politik entgegenwirken könnte, beseitigt werden.
Zu dem, was imbesonderen gegen den Frondienst
vorgebracht worden ist, kommt vor allen Dingen
die gewaltige Kraft der heutigen öffentlichen Mei-
nung hinzu, die der Fronarbeit in irgend einer
Form aufs schärste abgeneigt ist. Es ist demgemäß
dringend darauf hingewiesen worden, daß die Re-
gierung ohne Zeitverlust einen befriedigenden Ersatz
finden sollte, um Arbeitskräfte für die öffentlichen
Arbeiten zu schaffen. Das kann nach den Anträgen
der Kommission auf zweierlei Art geschehen: ein-
mal durch das vorgeschlagene öffentliche Arbeits-
bureau mit oder ohne private Anwerber oder Unter-
nehmer, oder zweitens dadurch, daß mit den Häupt-
lingen der Ansiedlung eine Vereinbarung getroffen
wird, Leute für öffentliche Arbeiten anzuwerben,
indem man sie belohnt mit einer nach der Kopfzahl
zu berechnenden Prämie. Der Marktpreis der Löhne
müßte bezahlt und der Vertrag müßte auf einer
monatlichen Grundlage abgeschlossen werden.
Kontrakte für Unterhaltung und Wiederherstellung
der Wege in bestimmten Abschnitten würden not-
wendigerweise bei der Erwägung irgend einer Ande-
rung des Systems mit in Betracht zu ziehen sein.
Die Aufhebung der Fronarbeit sollte nicht nur
rein auf dem Papier ausgeführt, sondern öffent-
lich verkündet und über die ganzen Ansiedlungen
hin als ein Teil des vorgeschlagenen Programms
erklärt werden. Falls dieses Programm ange-
nommen würde, bestände es darin, daß die Be-
siedlungssteuer wieder eine zweckmäßigere Form
erhielte. Man würde nämlich die Abgaben inner-
halb jener Distrikte in der Weise festlegen, daß die
Hüttensteuer erhöht, die Kopfsteuer abgeschafft und
die Hundetaxe abgeändert würde. Es ist von
Wichtigkeit, daß die Abschaffung der Kopfsteuer zu-
gleich mit dem Wechsel in der Besteuerung als
solcher ausgeführt werden sollte. Die Aufhebung
oder selbst Verkürzung der jetzt dem Oberhäuptling
zustehenden Befugnisse, die Eingeborenen in Zeiten
dringenden Bedürfnisses zur Leistung von Diensten
für das öffentliche Wohl heranzuziehen, bildet keinen
Bestandteil dieses Vorschlages. Diese Frage ist
wohl erwogen worden; jene Befugnisse sollten
aber keine Veränderung erleiden.
Der Bericht in seiner Gesamtheit liefert viel
Stoff zum Nachdenken. Die Natal-Regierung hat
sich Zeit genommen, den Bericht zu prüfen, und
sie hat es während der ganzen letzten parlamen-
tarischen Session überhaupt abgelehnt, vor der
Offentlichkeit eine Erklärung über ihre Politik in
dieser Frage abzugeben.
Ksiaten in Transvaal.)
In einer Rede, die der Kolonialsekretär in
Pretoria, Mr. Smuts, kürzlich gehalten hat,
führte er aus, die Regierung habe nicht gedacht,
daß die Registrations-Akte zu den gegen-
wärtigen Schwierigkeiten führen würde. Er nahm
Bezug auf die Tausende von falschen Erlaubnis-
scheinen, welche während der letzten fünf Jahre
verkauft worden sind, und stellte fest, daß während
jener Zeit 1500 Verfolgungen von Indiern statt-
gefunden haben, weil sie im Besitze falscher Er-
laubnisscheine waren oder weil sie versuchten,
ohne solche Erlaubnisscheine in das Land zu
kommen. Das System der Fingerabdrücke war
in Indien in Anwendung, hat dort aber keinen
Widerspruch in religiöser Beziehung erfahren.
Die Verordnung schützte die Indier, die gesetz-
lich berechtigt waren, in Transvaal sich aufzu-
halten. Die weiße Bevölkerung war bezüglich
dieser Frage einmütig derselben Ansicht, und des-
halb stimmte die Britische Regierung der Maß-
nahme bei. Mr. Gandhi und seine Freunde
aber entfachten eine Agitation und suchten Indier
zusammen, die infolge davon sich davor fürchteten,
ihre Eintragung zu beantragen.
Unter Bezugnahme auf die Weigerung von
Chinesen, sich der Verordnung zu unterwerfen,
bemerkte Mr. Smuts, daß der chinesische Konsul
ihm versichert habe, es beständen keine Bedenken
gegen die Registrierung von Chinesen. Die Agi-
tation und die Beschränkung waren weit ver-
breitet, und das einzige, was die Regierung tun
konnte, war, nach dem Gesetze zu verfahren.
Ein guter Erfolg des Gesetzes war, wie der
Kolonialsekretär ausführte, darin zu erblicken, daß
5000 Asiaten, die kein Recht hatten, sich in Trans-
“) Aus The Times Weerklx Edirion-, 10. Ja-
nuar 1908.