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Nr. 899 Erxequaturertheilung; unter
Nr. 900 Ertheilung der Ermächtigung an die Kaiserlichen Konsuln in La Paz
und in Saigon (Cochin-China), innerhalb ihrer Amtsbezirke bürgerlich
gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
Das 1. 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1873 enthalten unter
Nr. 901 den Postvertrag zwischen Deutschland und der österreichisch = ungarischen
Nr.
Nr.
Nr.
902
903
904
905
Monarchie, vom 7. Mai 1872; unter
die Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen derjenigen
Militärbcamten, welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden,
vom 14. Januar 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Ver-
zeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gül-
tiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, vom 22. Januar 1873;
unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrathe, vom 25. Januar 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen,
vom 1. Februar 1873.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.