Metadata : Das Recht des Automobils nach den Polizeibestimmungen des In- und Auslandes.

—  317  —

Stellt  sich  nach  einigen  Minuten  keine  Spur  von  Athem  ein,  so  lege  man  den
Körper  auf  den  Rücken  auf  eine  etwas  schräge  Fläche,  so  daß  der  Oberkörper  höher
liegt,  schiebe  unter  Kopf  und  Genick  eine  zusammengerollte  Decke,  ziehe  die  Zunge
aus  dem  Munde  hervor  und  erhalte  sie  in  dieser  Lage  entweder  durch  Festhalten
oder  durch  ein  um  Kinn  und  Zunge  geschlungenes  Band.

Der,  welcher  die  weiteren  Versuche  leitet,  stelle  sich  dann  hinter  den  Kopf  des  Er—
trunkenen,  ergreife  beide  Arme  desselben  dicht  über  den  Ellenbogen,  ziehe  sie  sanft,
aber  fest  aufwärts  über  den  Kopf  des  Ertrunkenen,  halte  sie  so  2  Secunden  lang
aufwärts  gestreckt,  führe  sie  darauf  wieder  abwärts  und  drücke  sie  sanft,  aber
fest,  2  Secunden  lang  gegen  die  Seiten  der  Brust.  Dieses  Auf-  und  Abwärtsführen
der  Arme  wiederhole  man  etwa  10  mal  in  der  Minute  so  lange,  bis  Athembeweg—
ungen  bemerkbar  werden.

Sobald  der  so  Behandelte  zu  athmen  beginnt,  lasse  man  ihn  ruhig  in  der  Rücken—
lage  verharren  und  suche  Wärme  und  Blutumlauf  zu  fördern,  indem  man  die  Glieder
aufwärts  stark  mit  Tüchern  reiben  läßt,  an  die  Herzgrube  und  die  unteren  Körpertheile
Wärmflaschen  legt  und  den  ganzen  Körper  in  Decken  oder  in  Betten  warm  einhüllt.

Tritt  Fähigkeit  zu  schlucken  ein,  so  lasse  man  von  Zeit  zu  Zeit  ein  wenig  erwärmtes
  Wasser  mit  etwas  Wein  oder  Branntwein,  oder  auch  Kaffee  oder  Thee  trinken.

Die  Versuche  müssen  unverdrossen  (wenn  es  nöthig  ist,  Stunden  lang)  fortgesetzt

und  dürfen  dann  erst  eingestellt  werden,  wenn  zunehmende  Kälte  und  Blässe  des  Körpers
den  Tod  andeuten.

2.  Erhängte  und  Erwürgte.

Man  löse  vor  Allem  die  Einschnürungsmittel,  jedoch  vorsichtig,  damit
der  hängende  Körper  nicht  herabfällt.

Dann  bringe  man  den  Körper  in  eine  sitzende  Stellung,  im  Freien  oder  bei
offenen  Thüren  und  Fenstern;  löse  alle  engen  Kleidungsstücke;  bespritze  Gesicht
  und  Brust  mit  kaltem  Wasser,  mache  kalte  Umschläge  um  den  Kopf,  reinige
Mund  und  Schlund  und  kitzle  den  Schlund  mit  einem  Federbarte,  halte  Salmiakgeist
  an  die  Nase,  lege  Senfteige  an  die  Waden;  bürste  die  Fußsohlen,  reibe  die
unteren  Gliedmaßen  mit  wollenen  Tüchern  oder  mit  Senfspiritus;  brenne  auf  der
egt  ein  mit  Spiritus  befeuchtetes  Läppchen  ab,  oder  tröpfle  Siegellack  auf  die

rust.
Zeigt  sich  keine  Spur  von  Athem,  so  mache  man  genau  dieselben  Wendungen

  des  Körpers  und  Bewegungen  der  Arme,  wie  sie  bei  Ertrunkenen  vorgeschrieben
  sind.

1874.  51