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In Togo ist neu eingetroffen: Am 14. Juni 1908
Leutnant Frhr. v. Reitzenstein; vom Heimatsurlaub
sind am 14. Juni 1908 im Schutzgebiet
wieder eingetroffen: Zollamtsassistent Lang und
die Stationsassistenten Schulz und Hauffe.
Mit Heimatsurlaub in Deutschland eingetroffen:
Stationsassistent Monts.
Deutsch-Südwestafrika.
Im Schutzgebiet sind am 15. Juni eingetroffen:
Gerichtsassessor Werner, Landmesser Henze,
Bmauptzollamtsvorsteher Herz,
ziegler, Verkehrssteuerpraktikant Mattern, die
bolizeisergeanten Wilhelm Papenhoff, Friedrich
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Nowakowsky und Hans Keller.
Aus dem Schutzgebietsdienst entlassen ist mit
dem 17. Juni Zollaufseher Schulte.
Zu Polizeiwachtmeistern sind ab 1. Juli ernannt
die Polizeisergeanten Laurin und Urner.
Angenommen sind als Polizeisergeanten: Oskar
Junge, Friedrich Kleinau, Gustav Wollert,
Johannes Hapke, Nikolaus Esper, Rudolf
Rogge, Karl Füchsel, Otto Schmidt II, Carl
Rudzinski, Hermann Raab, Georg Kirstein,
Josef Alefelder, Wilhelm Haberland, Martin
Gerichtsaktucr
Quenzer, Paul Döhler, Ludwig Maletz, Georg
Notzold, Ferdinand Woywod, Henry Hoff-Auf
Heimatsurlaub sind gereist: am 2. Juli
Bezirksamtssekretär Fett; am 10. Juli die Polizeisergeanten
Max Reinecke und Bruno Vogel;
am 11. Juli Gouvernementssekretär Christiansen
und der Inspektionsoffizier von der Landespolizei,
Leutnant Freytag.
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben
von Hamburg aus angetreten:
Am 22. Juli 1908: Feldwebel Vogel und
Sergeant Winkler;
am 12. August 1908: Oberleutnant Lutter.
Datriotische Gaben.
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben
eingegangen, für welche hiermit nochmals der
Dank des Kommandos ausgesprochen wird:
Vom Vaterländischen Frauenverein, Abteilung
Moys bei Görlitz, eine Kiste Liebesgaben mit
Tabak, Zigarren, Strümpfen, Taschentüchern,
Zigaretten, Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Büchern
und Zeitschriften.
EEEC&2 R chtamtlicher Teisddnb
Die wirischaftliche eueumug des südwenafriranischen Schusgebiets.
Von Regierungsrat Dr. v. Eschstruth.
Der Nutzen einer kolonialen Erwerbung kann
sich für das Mutterland in sehr verschiedener
Weise geltend machen. Durch Belebung des
Handels, Imports wie Exports, durch Ausbeutung
von Erzlagern und sonstiger natürlicher
Vorräte, der Bodenkraft wie der Eingeborenen-Arbeitskraft,
schließlich durch Ausdehnung des
heimischen Volksstammes mittels Verpflanzung
auf das Tochterland, d. h. durch Siedlung.
Im konkreten Fall pflegt natürlich der Nutzen
einer einzelnen Kolonie häufig in verschiedenen
dieser Richtungen zutage zu treten. Je nachdem
aber ihr Hauptzweck entweder in Erschließung
des Handels auf bereits vorhandener
Basis oder in Erzeugung von Werten durch
Ausbentung der natürlichen Boden= und Entwicklung
der eingeborenen Arbeitskräfte oder aber
schließlich in Ansiedlung der kolonisierenden Bevölkerung
besteht, kann man von Handelskolonien,
von Pflanzungskolonien oder von Siedlungskolonien
sprechen. Das ist nicht etwa eine
theoretisch-akademische, sondern eine ganz eminent
praktische Frage. Denn, je ausgesprochener die
Bedeutung einer Kolonie vorwiegend in einer
der genannten Richtungen gipfelt, desto ausgesprochener
müssen Verwaltungsorganisation und
Gesetzgebung, wirtschaftliche Einrichtungen und
Eingeborenenpolitik diesem besonderen Charakter
der Kolonie, ihrem Lebenszweck, angepaßt und
entsprechend ausgebildet werden, desto schwerer
und weittragender — ganz besonders in der
Eingeborenenpolitik — pflegen sich Unklarheiten
über den Kolonisationszweck oder falsche Wege
zu seiner Verwirklichung zu rächen.
Ist ein Kolonialgebiet nach Lage, Klima und
politischen Verhältnissen überhaupt für eine breite
Besiedlung mit der Bevölkerung des Mutterlands
geeignet, so pflegt die Siedlungsfrage sehr