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Die Reedereien behalten sich das Recht vor, die von den Verladern selbst gelieferten Stallungen
zurückzuweisen oder auf Kosten der Verlader verstärken zu lassen, wenn ihnen dies notwendig erscheint. Die
Konnossemente werden mit der Klausel „nicht verantwortlich für Verletzung, Tod und Überbordspringen oder
Werfen und Überbordspülen“ gegeichnet.
Landungsgebühren und Hafenabgaben.
» An Landungsgebühren und fiskalischen Hafenabgaben sind am Bestimmungsort an den Landungs-
betriebsunternehmer zu zahlen:
für Swakopmund für Lüderitzbucht
an Landungsgebühren für jedes Stück Großvieh . 12.— 15.—
*. Hafenabgaben - - - - . 3.— = 2.—
Landungsgebühren - .= Kleinvieh 2.— : 5,—
Hafenabgaben - - - - .. 2 1,— = —,50
Futter.
Als Reisefutter können frachtfrei mitgegeben werden:
1 chm pro Stück Großvieh
½ Kleinvieh.
Es wird den Verschiffern anheimgestellt, den ihnen gewährten Freiraum für Reisefutter, wenn
cs sich um Heu oder dergleichen handelt, durch starke Pressung desselben zu ihrem besten Vorteile auszunntzen.
Über die frachtfreie Futtermenge hinaus können zu einem Frachtsatze von .X 15.— per obm ver-
laden werden:
1 chm Viehfutter pro Stück Gioßvieh
1 Kleinvieh
als Futterreserve; weiteres Futter hat den tarifmäßigen Frachtsatz zu zahlen, außer den am Bestimmungsort
zahlbaren Landungsgebühren.
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*
Wasser.
Das Wasser zum Tränken des Viehes wird schiffsseitig kostenfrei geliefert.
Viehwärter.
Die das Vieh begleitenden Viehwärter in einer Zahl von nicht mehr als 1 Märter für je 10 Stück
Großvieh begiehungsweise 20 Stück Kleinvieh erhalten, sofern sie innerhalb eines Monats nach Eintreffen der
Transporte am Bestimmungsorte die Rückreise mit einem direkt rückkehrenden Dampfer der Woermann-Linie,
der Deuntschen Ostafrika-Linie, der Hamburg-Amerika-Linie oder der Hamburg-Bremer Afrika-Linie antreten,
freie Rückbeförderung in der III. Klasse von Lüderitbucht oder Swakopmund nach Oamburg zu den Ülberfahrts-
bedingungen der genannten Linien. Für die Ausreise ist der tarifmäßige Satz für III. Klasse zu entrichten.
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat März 1912.
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus
Nach vom Ein- I « Dauer Berlin spätestens
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am:
iedrich-Wilhelms-
1. beutsch= Reugninea, Neapel —nuie „(Frier ..
22“°. März 5. April afen 41, 43 Tage .
Kaiser-wilhelmsland(eursche Schisfe, *-*“ Tndelen 4 46 1c691. 20# 20 Man
und Vismarh-Archipel.] Brindisi . 31 März (Frie Wilhelmsh. 45 T. 3. Aprit 102
(engl. Schiffe) ·« Rabaul 42 Tage
* Für Briefe und Postkarten Nachversand über Sibirien — Schanghai — Hongkong von Bp. 18 Berlin —
Alerandrowo 1139 am 28/3. — Briefe und Postkarten nach Berlinhafen werden nicht über Schanghai—Hongkong
geleitet.
Auf Verlangen des Absenders werden Briefe und Postkarten — nicht auch Drucksachen, Geschäftspapiere und
Warenproben — außer mit den vorbezeichneten Nachversanden auch mit den übrigen Beförderungsgelegenheiten über
Sibirien — Schanghai geleitet.