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87) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom 6. Juni 1830,
betreffend: die Berichtigung einiger Versehen in der Verordnung vom 16. Februar 1621 in Betreff
des Landbotenwesens. )
Aus Veranlassung einer auf dem Landtage von 1826—27 von der Ständeversammlung
eingegebenen, auf das Post= und Botenwesen sich beziehenden Adresse wird der
Regierung mit dem Auftrage weiterer Mittheilung an die ihr untergebenen Bezirks-Aemter
bemerblich gemacht, daß
1) in den der Verordnung vom 16. Februar 1821 in Betreff des Lanbbotenwesens
angehängten Verzeichnissen der der Post vorbehaltenen und der der
willkürlichen Versendung durch die Post oder durch Boten und Fuhrleute
freigegebenen Gegenstände der Artikel „China“, welcher in die lehtgedachte
Kategorie fällt, und deßhalb auch in dem Verzeichnisse Ziffer UlI. genannt ist,
durch ein Versehen mit Unrecht zugleich in dem Verzeichnisse Ziffer I. B. aufgeführt,
und daß
2) in dem leßten Absatze des Art. VII. der gedachten Verordnung unrichtiger
Weise, wie sich aus dem Zusammenhange ergibt, der Art. VI. statt des Art. V.
allegirt ist.
88) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom 28. Juni 1830,
betreffend: die Befugniß der Thierärzte zum Selbstdispensiren.
Es sind neuerlich hie und da von den Apothekern Beschwerden über das Selbstdispensiren
der Thierärzte erhoben worden. Da über diesen Gegenstand das Minie
sterium des Innern schon in einem Erlasse vom 14. Juli 1825 gegen die K. Regierung
des — Kreises sich dahin ausgesprochen hat, daß den Thierärzten nicht nur ebenso
*) Reg. Bl. Seite 69.