Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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mangelnde  Pflege  unter  den  Kindern  in  den  ersten
Lebensjahren  forderten,  waren  allerdings  auch
sehr  groß.  Beachtung  verdient  hier  ein  von  den
Missionarinnen  der  amerikanischen  Mission  in  Luebo
eingerichteter  Unterricht  für  Wöchnerinnen  in  der
Kinderpflege.  Die  Missionarinnen  ließen  sich  die
in  der  Nähe  ihrer  Mission  geborenen  Kinder
zweimal  wöchentlich  vorführen  und  erteilten  den
Müttern  Unterweisung  in  der  Pflege  und  Haltung
der  Kinder.  Diejenigen  Mütter,  deren  Kinder
nach  Ablauf  eines  Monats  am  besten  gehalten
waren,  erhielten  kleine  Preise:  ein  Verfahren  und
eine  Beschäftigung  für  weiße  Frauen  in  den
Tropen,  die  wohl  auch  in  unseren  Kolonien
Nachahmung  verdiente.

Die  Verwaltungs=  und  Gerichtsorganisation
des  Bezirks.

Solange  die  Konzession  der  Compagnie  du
Kasai  bestand  (vgl.  hierüber  weiter  unten),  kümmerte
sich  der  Staat  kaum  um  diese  Gebiete.  Er
unterhielt  in  dem  heutigen  Kasaibezirk  nur  die
Station  Luluaburg,  außerdem  in  den  früher
noch  zum  Kasaibezirk  gehörenden  angrenzenden
Gebieten  die  Stationen  Kanda-Kanda  und  Dilolo.
Luebo  war  in  den  letzten  Jahren  vor  Ablösung
der  Konzession  der  Compagnie  du  Kasai  ebenfalls
aufgegeben.  Man  ließ  die  Compagnie  du  Kasai
nach  ihrem  Belieben  schalten  und  walten,  und  es
ist  daher  nicht  verwunderlich,  wenn  sich  in  der
Vorstellung  der  Eingeborenen  die  Begriffe  Staat
und  Compagnie  du  Kasai  zu  einem  einzigen  verschmolzen.
  Hatte  doch  auch  die  Compagnie  eine
eigene  Polizeitruppe.  Heute  beginnen  die  Eingeborenen
  den  Unterschied  zu  verstehen,  und  die
seit  dem  1.  Januar  1914  durchgeführte  Verwaltungsorganisation
  wird  dazu  beitragen,  dies
Verständnis  zu  verallgemeinern.

Verwaltungstechnisch  hängt  der  Bezirk  vorläufig
  noch  unmittelbar  von  dem  Generalgouverne-=ment
  in  Boma  ab.  Die  Durchführung  der  Provinz-=einteilung
  des  Kongo  dürfte  ihn  wahrscheinlich
dem  Bizegeneralgouvernement  in  Kinshafa  zuweisen.
  Sitz  des  Bezirksamtmannes  ist  vorläufig
noch  Luebo,  an  der  Einmündung  des  gleichnamigen
Flusses  in  den  Lulua  und  am  Endpunkt  der
Schiffbarkeit  dieses  Flusses  gelegen.  Doch  war
geplant,  den  Sitz  des  Bezirksamts  nach  Dioko-Punda
  an  den  Endpunkt  der  Schiffbarkeit  des
Kasai  zu  verlegen.  Die  ersten  Rodungsarbeiten
waren  in  Djoko-Punda  schon  eingeleitet.  Für
die  Verlegung  des  Bezirksamts  sprechen  folgende
Erwägungen:

1.  der  Kasai  bleibt  das  ganze  Jahr  hindurch
für  die  kleineren  Dampfer  schiffbar,  während  der

 

Lulua  in  der  Trockenzeit  selbst  für  die  kleinen
„Délivrances“  außerordentliche  Schwierigkeiten
bietet;

2.  die  Eisenbahn  Bascongo—Katanga  wird
zwar  Djoko-Punda,  nicht  aber  Luebo  berühren;

3.  die  Verbindung  der  Diamantminen  am
Tshikapa  mit  Europa  erfolgt  über  Djoko-Punda;

4.  das  Innere  des  Bezirks  ist  leichter  von
Djioko-Punda  als  von  dem  durch  sehr  steile  Täler
abgeschnittenen  Luebo  zugänglich.

Gegen  die  Verlegung  spricht,  daß  um  Luebo
eine  auf  etwa  20  000  Seelen  geschätzte  Bevölkerung
  ansässig  ist,  die  zwar  nicht  die  Urbevölkerung
der  Gegend,  sondern  erst  dem  Europäer  dorthin
gefolgt  ist,  die  aber  trotzdem  schon  dort  Bodenwerte
  geschaffen  hat.  In  Djoko-Punda  fehlt  es
bisher  ganz  an  einer  Bevölkerung.  Der  dichte
Urwald  daselbst  erschwert  die  Niederlassung  erheblich.
  In  Dijioko-Punda  ist  die  Glossina
palpalis  nach  den  Angaben  des  Regierungsarztes
verhältnismäßig  zahlreich,  in  Luebo  dagegen  sehr
selten.  Die  Aussichten  des  Bahnbaus  sind,  wie
noch  weiter  unten  zu  zeigen  sein  wird,  vorläufig
recht  gering.  Für  die  Diamantminen  der  Forminidre
  wird  Djoko-Punda  stets  nur  ein  Durchgangsposten
  bleiben,  der  Hauptsitz  dieser  Gesellschaft
wird  stets  im  eigentlichen  Diamantengebiet,  d.  h.
in  Tshikapa  selbst  bleiben.  Nicht  zu  vergessen
bleibt  schließlich,  daß  gerade  jetzt  der  Zeitpunkt
für  die  Vornahme  der  Verlegungsarbeiten  im
Hinblick  auf  die  ungünstigen  Finanzverhältnisse
der  Kolonie  denkbar  schlecht  gewählt  ist.  Denn
wenn  auch  die  Anlagen  in  Luebo  zur  Zeit  noch
recht  primitiv  sind  und  eine  Erweiterung  erforderlich
  machen  sollten,  so  dürften  sie  doch  keineswegs
so  hohe  Kosten  verursachen  wie  die  Neuschaffung
eines  Postens  in  dem  bisher  von  Urwald  bedeckten
Dioko-Punda.  Wird  die  Bahn  Bascongo  —Katanga
nicht  gebaut,  dann  fällt  ein  wesentlicher  Grund
für  die  Verlegung  fort.  Wird  sie  aber  gebaut,
so  bleibt  abzuwarten,  ob  alsdann  nicht  der  Bezirksamtssitz
  in  den  eigentlichen  Bevölkerungszentren
im  Innern  des  Bezirks,  die  ja  auch  alsdann  eine
gute  Verbindung  mit  dem  Meere  hätten,  wesentlich
  zweckmäßiger  wäre.  Hiernach  erscheint  die
Frage  der  Verlegung  des  Bezirksamtssitzes  zur
Zeit  noch  nicht  spruchreif,  und  es  dürfte,  um  den
so  häufig  im  Kongo  gemachten  Fehler  der  Verlegung
  von  Posten  nach  Augenblicksbedürfnissen
zu  vermeiden,  sich  empfehlen,  bis  auf  weiteres
den  Amtssitz  in  Luebo  zu  belassen.

Der  Bezirk  ist  durch  Verfügung  des  Generalgouverneurs
  vom  28.  November  1913  in  folgende
10  Territoires  geteilt:  Basongo,  Kamtscha-Lubue,
Haute-Loange,  Mushenge,  Luebo,  Luluaburg,  Kalamba,
  Sadi,  Dibaia  und  Luisa.  Die  ungefähren

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