Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Grenzen der Territoires und die Lage ihrer 
Hauptstädte ergibt sich aus der beigedruckten Skizze. 
Wie die Hauptstadt des Bezirks selbst sind auch 
andere Stationen schon einem Wechsel unterworfen 
gewesen, zum Teil steht er ihnen noch bevor. Diese 
Unstetigkeit in der Verwaltungsorganisation ver- 
ursacht viele unnötige Ausgaben und bringt unter 
die Eingeborenen eine gewisse Unruhe. 
Die Zahl der Beamten betrug im Juni 1914 
insgesamt 49, hiervon waren 12 am Sitz des 
Bezirksamts tätig, zwei — der Landwirt und der 
Veterinär — waren gleichzeitig für den jetzigen 
Bezirk Sankuru zuständig, 31 waren auf die 
verschiedenen Territoires verteilt, 2 gehörten dem 
  
Die Territoires des Kasaibezirks mit den Sitzen der Verwaltungsposten. 
Justizdienst an, die beiden andern hatten besondere 
Aufträge. Die Zahl der Truppen belief sich auf 
insgesamt 675 Mann, eine scheinbar sehr hohe 
Ziffer, die aber mit Rücksicht auf den geringen 
Grad der Befriedung des Bezirks kaum zu hoch 
bemessen sein dürfte. Etwa je 50 bis 60 Soldaten 
waren auf die einzelnen Territoires verteilt, eine 
geschlossene Kompagnie mit 150 Mann stand im 
Juni 1914 noch in Luluaburg, doch sollte sie 
nach Luebo verlegt werden. Häuptlingsschaften, 
deren Häuptlinge durch Verleihung der Medaille 
als die Hilfsorgane der Verwaltung anerkannt 
und durch Zuteilung eines Teiles der Einnahmen 
  
  
  
aus der Steuererhebung an der europäischen 
Verwaltung interessiert waren, gab es im ganzen 
Bezirk erst 78, davon 39 allein im Territoire 
Luluaburg, 15 im Territoire Dibaia und 13 im 
Territoire Kalamba. In den Territoires Basongo 
und Kamtscha-Lubue waren überhaupt noch keine 
Häuptlingsschaften eingerichtet worden. 
Für den Bezirk ist als Gericht erster Instanz 
das Gericht in Lusambo zuständig, Gericht zweiter 
Instanz ist das Appellationsgericht in Boma. Im 
Bezirk selbst bestand nur ein sogenanntes Terri- 
torialgericht für die geringfügigeren Vergehen und 
Übertretungen und ein Kriegsgericht in Luebo. 
Mit Rücksicht auf die weiten Entfernungen und 
  
Luebo —= Hauptstadt des Kasaibezirks. 
die Kompliziertheit des augenblicklichen Gerichts- 
verfahrens dürfte diese Gerichtsorganisation kaum 
als ausreichend anzusehen sein, insbesondere dann 
nicht, wenn die zur Zeit im Entstehen begriffenen 
großen Unternehmungen sich weiter entwickelt 
haben sollten. — In Basongo bestand eine Kolonie 
von 8 verbannten Häuptlingen, von denen 2 aus 
Luluaburg, die übrigen aus der Gegend von Lusambo 
stammten. Grund für die Verbannung war meist 
Auflehnung gegen den Staat. Dank der feindlichen 
Haltung der Umwohner von Basongo und der 
dadurch bedingten Abgeschlossenheit des Ortes war 
die Uberwachung verhältnismäßig einfach.
	        
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