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Grenzen der Territoires und die Lage ihrer
Hauptstädte ergibt sich aus der beigedruckten Skizze.
Wie die Hauptstadt des Bezirks selbst sind auch
andere Stationen schon einem Wechsel unterworfen
gewesen, zum Teil steht er ihnen noch bevor. Diese
Unstetigkeit in der Verwaltungsorganisation ver-
ursacht viele unnötige Ausgaben und bringt unter
die Eingeborenen eine gewisse Unruhe.
Die Zahl der Beamten betrug im Juni 1914
insgesamt 49, hiervon waren 12 am Sitz des
Bezirksamts tätig, zwei — der Landwirt und der
Veterinär — waren gleichzeitig für den jetzigen
Bezirk Sankuru zuständig, 31 waren auf die
verschiedenen Territoires verteilt, 2 gehörten dem
Die Territoires des Kasaibezirks mit den Sitzen der Verwaltungsposten.
Justizdienst an, die beiden andern hatten besondere
Aufträge. Die Zahl der Truppen belief sich auf
insgesamt 675 Mann, eine scheinbar sehr hohe
Ziffer, die aber mit Rücksicht auf den geringen
Grad der Befriedung des Bezirks kaum zu hoch
bemessen sein dürfte. Etwa je 50 bis 60 Soldaten
waren auf die einzelnen Territoires verteilt, eine
geschlossene Kompagnie mit 150 Mann stand im
Juni 1914 noch in Luluaburg, doch sollte sie
nach Luebo verlegt werden. Häuptlingsschaften,
deren Häuptlinge durch Verleihung der Medaille
als die Hilfsorgane der Verwaltung anerkannt
und durch Zuteilung eines Teiles der Einnahmen
aus der Steuererhebung an der europäischen
Verwaltung interessiert waren, gab es im ganzen
Bezirk erst 78, davon 39 allein im Territoire
Luluaburg, 15 im Territoire Dibaia und 13 im
Territoire Kalamba. In den Territoires Basongo
und Kamtscha-Lubue waren überhaupt noch keine
Häuptlingsschaften eingerichtet worden.
Für den Bezirk ist als Gericht erster Instanz
das Gericht in Lusambo zuständig, Gericht zweiter
Instanz ist das Appellationsgericht in Boma. Im
Bezirk selbst bestand nur ein sogenanntes Terri-
torialgericht für die geringfügigeren Vergehen und
Übertretungen und ein Kriegsgericht in Luebo.
Mit Rücksicht auf die weiten Entfernungen und
Luebo —= Hauptstadt des Kasaibezirks.
die Kompliziertheit des augenblicklichen Gerichts-
verfahrens dürfte diese Gerichtsorganisation kaum
als ausreichend anzusehen sein, insbesondere dann
nicht, wenn die zur Zeit im Entstehen begriffenen
großen Unternehmungen sich weiter entwickelt
haben sollten. — In Basongo bestand eine Kolonie
von 8 verbannten Häuptlingen, von denen 2 aus
Luluaburg, die übrigen aus der Gegend von Lusambo
stammten. Grund für die Verbannung war meist
Auflehnung gegen den Staat. Dank der feindlichen
Haltung der Umwohner von Basongo und der
dadurch bedingten Abgeschlossenheit des Ortes war
die Uberwachung verhältnismäßig einfach.