Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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der Einfuhr von 949 895 K zeigt einen Reinzuwachs 
von 302 047 L. Die Anofuhr erreichte mit 6837 703 L 
die höchste Ziffer (gegen das Jahr 1915/16 + 134 112 L). 
Man muß dabei in Betracht ziehen, daß einmal die 
Warenpreise beträchtlich gestiegen sind und daß zweitens 
viele Waren auf Vorrat eingeführt wurden, um einer 
späteren Preis= und Frachtsteigerung zuvorzukommen. 
Die Einfuhr aus Großbritannien nach Uganda betrug 
413 705 L (gegen das Jahr 1915/16 + 154 677 SL). 
Die Einfuhr aus sonstigen fremden Ländern nahm um 
19 949 L ab (im Jahre 1913/14 war sie * 178 422 L 
gesunken) und stellte somit nur 24,67 v. H. der ge- 
samten Einfuhr dar. Der Wert der Einfuhr aus 
Großbritannien und britischen Besitzungen betrug 
652 702 L; dabei entfielen 63,38 v. H. auf Groß- 
britannien und 31,26 v. H. auf Indien, Birma und 
Ceylon. 
Handels., Soll- und Schiffahrtsbeziehungen von 
Säo Thomé und Hrinclpe Ju dem (utterland 
und den ũbrigen portugiesischen Rolonien. 
In der durch Verordnung Nr. 3285 eingeführten 
Verfassung für die portugiesische Provinz Sü#o Thomé 
und Principe ist in Artikel 28 bestimmt: Für die 
Handels-, Voll und Schiffahrtsbeziehungen zwischen 
dem Mutterland und der Provinz sowie zwischen dieser 
und den übrigen Kolonien sind, unbeschadet der inter- 
nationalen Vereinbarungen, die folgenden Vorschriften 
zu beachten: 
a) Die im Mutterland erzeugten Waren genießen 
bei der Einfuhr in die Kolonie eine vom Gouverneur 
unter Zustimmung des Regierungsrats festzusetzende 
Ermäßigung von mindestens 50 v. H. auf die Sätze 
des geltenden Zolltarifs; umgekehrt genießen die in 
der Provinz ergeugten Waren bei der Einfuhr nach 
dem Mutterland oder nach den anderen Kolonien die 
gleiche Vergünstigung. 
b) Die nach der Bestimmung im vorhergehenden 
Absatz sich ergebenden Zollermäßigungen sind stets von 
  
dem niedrigsten Zollsatz zu berechnen, der auf die 
gleichen Waren anderer Herlünfte anwendbar ist. 
Wh) Wenn neue regelmäßige Schiffahrtslinien nach 
Afrika unter nationaler Flagge eingerichtet werden, dic 
für die Häfen der Provinz S#ü#o Thomé und Principe 
von Belang sind, und zwar derart, daß die Gewähr 
für angemessene Frachttarije gegeben ist, selbst unter 
Zuwendung entsprechender jährlicher Beibisen so sollen 
die Vergünstigungen, welche die auf diesen Schiffen 
beförderten Waren genießen, diejenigen sein, welche in 
dem betreffenden Vertrage festgesetzt sind. Wenn keine 
neuen Linien, worauf sich dieser Absatz bezieht, ein- 
gerichtet werden, so soll der gegenwärtige Schutz für 
die Schiffahrt unter nationaler Flagge bestehen bleiben. 
Im Sinne dieses Absatzes und für den Fall, daß 
Frachttarife aufgestellt worden sind, sollen nur die- 
enigen in Beziehung auf die Provinz als ordnungs- 
mäßig angesehen werden, über die ihr Regierungsrat 
gehört worden ist. 
4 Fallo die Provinz nach Maßgabe dieser Ver- 
fassungsurkunde eine Anderung der Zölle und anderen 
Abgaben vornimmt, die heute bei der Ausfuhr erhoben 
werden, ist stets der Grund anzugeben für die unter- 
schiedliche Abgabenbelastung bei der Ausfuhr nach 
portugiesischen Häfen an Bord portugiesischer Schiffe 
und nach fremden Häfen an Bord portugiesischer oder 
fremder Schiffe, wobei alles dergestalt zu regeln ist, 
daß die unterschiedliche Behandlung für die einhei- 
mischen Schiffahrtsunternehmungen nur dann bestätigt 
werden darf. wenn die Frachten auf ihren Schiffen 
die auf ausländischen Schiffen geforderten nicht über- 
schreiten. 
e) Die über die Häfen des Festlandes nach S## 
Thomé und Principe wiederausgeführten Waren ge- 
nießen, wenn sie in dieses Gebiet eingeführt werden, 
eine Ermäßigung von mindestens 20 v. H. auf die 
Zölle des in der Proving gewährten Einfuhrzolls. 
diese Ermäßigung wird aber nur dann gewährt, wenn 
die Beförderung unter nationaler Flagge stattfindet. 
(Diario de C(ioverno. I. Serie, Nr. 167.) 
  
  
  
Vermischtes. 
Das Hamburgische siolonlalinstitut 
im Sommer 1918.70) 
Senatskommissar: Bürgermeister I). Dr. W. von 
Melle. 
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer 
Oberregierungsrat Dr. Heinke, Berlin 
Rommissar des Reichs-Marine- Amts: Geheimer 
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. 
Kaufmännischer Beirat: M. M. Baburg, Vor- 
sitzender, F. H. Witthoefft, O. Riedel. 
Regierungsrate: Verwaltungsassessor Dr. v. W 
in Vertretung. 
Geschäftsstelle des Senatskommissars: Ham- 
rochem, 
burg 36, Vorlesungsgebäude, Edmund-Siemers- 
Allec, Zimmer 155. 
Professorenrat: Professor Dr. Lohmann, Vor- 
sitzender: Professor Dr. Perels, stellvertretender 
Vorsitzender; Professor Dr. Bruck, Schriftführer; 
Professor Dr. Borchling, Professor Dr. Florenz, 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1917, Nr. 17/18, S. 243ff. 
  
Professor Dr. Franke, Prosessorl Dr. Gürich, Pro- 
jessor Dr. Keutgen, Professor Dr. Konow, Pro- 
jejsor D. Dr. Lenz, Professor 1). Meinhof, Pro- 
fessor Dr. Nocht, z. Zt. im Militär-Sanitätsdienst, 
Professor Dr. Passarge, z. Zt. im Gelde. Professor 
Dr. Perels, Prof. Io. Rabe, Prof. Dr. Rathgen, 
Prof. Dr. Salomon, Prof. Dr. Schädel, Prof. 
Dr. Schorr, Prof. Dr. Stern, Prof. Dr. Thile- 
nius, Prof. Dr. Tschudi, viet Dr. Voigt, Prof. 
Dr. Voller, Prof. Dr. Winkl 
Geschäftsstelle des Nalsuialinkitulss Ham- 
burg 36. Vorlesungsgebände, Edmund-Siemers- 
Allee, 1. Stock rechts, Zimmer 150. 
Zentralstelle des Kolonialinstituts: Ham- 
burg 36, Rothenbaunchaussee 12/14. Generalsekretär: 
Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Prosessor Dr. phil. 
Stuhlmann;: Referenten: Paiserl. Regierungsrat 
Zache, Begirksamtmann a. D., 3J. Zt. im Militär= 
dienst:: Dr. oce Heber:; Wissenschaftliche Assi- 
stenten: Dr. Waltz, z. Zt. im Militärdienst, Irr. 
Heile, Dr. Hering, 3. Zt. im Felde; Wissenschaft- 
liche Hilfsarbeiter: Dr. Guckenmuss, z. Zt. im 
Felde, Privatdogent Ir. OQuelle. Dr. Schweer.
	        
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