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der Einfuhr von 949 895 K zeigt einen Reinzuwachs
von 302 047 L. Die Anofuhr erreichte mit 6837 703 L
die höchste Ziffer (gegen das Jahr 1915/16 + 134 112 L).
Man muß dabei in Betracht ziehen, daß einmal die
Warenpreise beträchtlich gestiegen sind und daß zweitens
viele Waren auf Vorrat eingeführt wurden, um einer
späteren Preis= und Frachtsteigerung zuvorzukommen.
Die Einfuhr aus Großbritannien nach Uganda betrug
413 705 L (gegen das Jahr 1915/16 + 154 677 SL).
Die Einfuhr aus sonstigen fremden Ländern nahm um
19 949 L ab (im Jahre 1913/14 war sie * 178 422 L
gesunken) und stellte somit nur 24,67 v. H. der ge-
samten Einfuhr dar. Der Wert der Einfuhr aus
Großbritannien und britischen Besitzungen betrug
652 702 L; dabei entfielen 63,38 v. H. auf Groß-
britannien und 31,26 v. H. auf Indien, Birma und
Ceylon.
Handels., Soll- und Schiffahrtsbeziehungen von
Säo Thomé und Hrinclpe Ju dem (utterland
und den ũbrigen portugiesischen Rolonien.
In der durch Verordnung Nr. 3285 eingeführten
Verfassung für die portugiesische Provinz Sü#o Thomé
und Principe ist in Artikel 28 bestimmt: Für die
Handels-, Voll und Schiffahrtsbeziehungen zwischen
dem Mutterland und der Provinz sowie zwischen dieser
und den übrigen Kolonien sind, unbeschadet der inter-
nationalen Vereinbarungen, die folgenden Vorschriften
zu beachten:
a) Die im Mutterland erzeugten Waren genießen
bei der Einfuhr in die Kolonie eine vom Gouverneur
unter Zustimmung des Regierungsrats festzusetzende
Ermäßigung von mindestens 50 v. H. auf die Sätze
des geltenden Zolltarifs; umgekehrt genießen die in
der Provinz ergeugten Waren bei der Einfuhr nach
dem Mutterland oder nach den anderen Kolonien die
gleiche Vergünstigung.
b) Die nach der Bestimmung im vorhergehenden
Absatz sich ergebenden Zollermäßigungen sind stets von
dem niedrigsten Zollsatz zu berechnen, der auf die
gleichen Waren anderer Herlünfte anwendbar ist.
Wh) Wenn neue regelmäßige Schiffahrtslinien nach
Afrika unter nationaler Flagge eingerichtet werden, dic
für die Häfen der Provinz S#ü#o Thomé und Principe
von Belang sind, und zwar derart, daß die Gewähr
für angemessene Frachttarije gegeben ist, selbst unter
Zuwendung entsprechender jährlicher Beibisen so sollen
die Vergünstigungen, welche die auf diesen Schiffen
beförderten Waren genießen, diejenigen sein, welche in
dem betreffenden Vertrage festgesetzt sind. Wenn keine
neuen Linien, worauf sich dieser Absatz bezieht, ein-
gerichtet werden, so soll der gegenwärtige Schutz für
die Schiffahrt unter nationaler Flagge bestehen bleiben.
Im Sinne dieses Absatzes und für den Fall, daß
Frachttarife aufgestellt worden sind, sollen nur die-
enigen in Beziehung auf die Provinz als ordnungs-
mäßig angesehen werden, über die ihr Regierungsrat
gehört worden ist.
4 Fallo die Provinz nach Maßgabe dieser Ver-
fassungsurkunde eine Anderung der Zölle und anderen
Abgaben vornimmt, die heute bei der Ausfuhr erhoben
werden, ist stets der Grund anzugeben für die unter-
schiedliche Abgabenbelastung bei der Ausfuhr nach
portugiesischen Häfen an Bord portugiesischer Schiffe
und nach fremden Häfen an Bord portugiesischer oder
fremder Schiffe, wobei alles dergestalt zu regeln ist,
daß die unterschiedliche Behandlung für die einhei-
mischen Schiffahrtsunternehmungen nur dann bestätigt
werden darf. wenn die Frachten auf ihren Schiffen
die auf ausländischen Schiffen geforderten nicht über-
schreiten.
e) Die über die Häfen des Festlandes nach S##
Thomé und Principe wiederausgeführten Waren ge-
nießen, wenn sie in dieses Gebiet eingeführt werden,
eine Ermäßigung von mindestens 20 v. H. auf die
Zölle des in der Proving gewährten Einfuhrzolls.
diese Ermäßigung wird aber nur dann gewährt, wenn
die Beförderung unter nationaler Flagge stattfindet.
(Diario de C(ioverno. I. Serie, Nr. 167.)
Vermischtes.
Das Hamburgische siolonlalinstitut
im Sommer 1918.70)
Senatskommissar: Bürgermeister I). Dr. W. von
Melle.
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer
Oberregierungsrat Dr. Heinke, Berlin
Rommissar des Reichs-Marine- Amts: Geheimer
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin.
Kaufmännischer Beirat: M. M. Baburg, Vor-
sitzender, F. H. Witthoefft, O. Riedel.
Regierungsrate: Verwaltungsassessor Dr. v. W
in Vertretung.
Geschäftsstelle des Senatskommissars: Ham-
rochem,
burg 36, Vorlesungsgebäude, Edmund-Siemers-
Allec, Zimmer 155.
Professorenrat: Professor Dr. Lohmann, Vor-
sitzender: Professor Dr. Perels, stellvertretender
Vorsitzender; Professor Dr. Bruck, Schriftführer;
Professor Dr. Borchling, Professor Dr. Florenz,
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1917, Nr. 17/18, S. 243ff.
Professor Dr. Franke, Prosessorl Dr. Gürich, Pro-
jessor Dr. Keutgen, Professor Dr. Konow, Pro-
jejsor D. Dr. Lenz, Professor 1). Meinhof, Pro-
fessor Dr. Nocht, z. Zt. im Militär-Sanitätsdienst,
Professor Dr. Passarge, z. Zt. im Gelde. Professor
Dr. Perels, Prof. Io. Rabe, Prof. Dr. Rathgen,
Prof. Dr. Salomon, Prof. Dr. Schädel, Prof.
Dr. Schorr, Prof. Dr. Stern, Prof. Dr. Thile-
nius, Prof. Dr. Tschudi, viet Dr. Voigt, Prof.
Dr. Voller, Prof. Dr. Winkl
Geschäftsstelle des Nalsuialinkitulss Ham-
burg 36. Vorlesungsgebände, Edmund-Siemers-
Allee, 1. Stock rechts, Zimmer 150.
Zentralstelle des Kolonialinstituts: Ham-
burg 36, Rothenbaunchaussee 12/14. Generalsekretär:
Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Prosessor Dr. phil.
Stuhlmann;: Referenten: Paiserl. Regierungsrat
Zache, Begirksamtmann a. D., 3J. Zt. im Militär=
dienst:: Dr. oce Heber:; Wissenschaftliche Assi-
stenten: Dr. Waltz, z. Zt. im Militärdienst, Irr.
Heile, Dr. Hering, 3. Zt. im Felde; Wissenschaft-
liche Hilfsarbeiter: Dr. Guckenmuss, z. Zt. im
Felde, Privatdogent Ir. OQuelle. Dr. Schweer.