Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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ellc existe actuellement dans les territoires de 
1 Association Internationale du Congo, et de 
nous aAvoir indiqué les conditions d’'un traité 
entre I'Allemagne et I'/Association. Mes propres 
vues, j ai été heureux de le constater, s'’accordent 
avec celles de Votre Altesse. Je me sens 
encouragé par IA àA Lui demander si Ellc ne 
Ccroit pas qdue le moyen le plus direct et le plus 
efficace pour arriver à lenr commune réalisation 
serait d’amener avec les cabinets de Paris et 
de Londres une entente qui aurait pour con- 
séquence la fondation immédiate et definitive# 
d’'un Etat indépendant dans I’Afrigue Equa- 
toriale. On arriverait d’'un coup à une solution 
durable et qui seule pent offrir toutes les 
garanties puisque le nouvel Etat serait constitus 
le gardien de la liberté commerciale sur ses 
territoires et que le maintien de son existence 
serait attaché à la fidlele cCxécution des con- 
ventions qui l’auraient consacrés. J’ai l’entière 
confiance que Votre Altesse qui u menc à bien 
tant et de si gloriceuses entreprises, pourrait 
faire accepter les vues à cet egard par les 
Gouvernements Français et Anglais et réEussirait. 
ainsi à donner une assiette stable et certaine 
à une affaire dui, de I’avis aujourd’hui général, 
intéresse à un égal degré le commerce et la 
civilisation. 
C'’est en me félicitant bien vivement de 
Iexcellente occasion due Votre Altesse a bien 
voulu me fournir de me rappeler à Son bon 
souvenir duc je La prie de croirc toujours 
à ma haute et particulière considération comme 
à ma tres sinco#re amitié. 
(s.) I.Sopold. 
Dieses Handschreiben enthielt sich jedes Eingehens 
auf die dem König durch Erlaß an den Grafen 
Brandenburg vom 4. Juni bekanntgegebenen Be- 
dingungen, unter denen Deutschland weitere Ver- 
handlungen über einen Vertrag mit der Gesellschaft 
zu führen bereit sein würde. Diese waren: die 
Aufrechterhaltung der bestehenden Handelsfreiheit im 
ganzen Kongogebiet. Ein eventueller Vertrag müsse 
daher den deutschen Reichsangehörigen die gleichen 
Rechte und Vergünstigungen wie den eigenen An- 
gehörigen der Gesellschaft und namentlich in betreff 
des Handels nicht nur Meistbegünstigung, sondern 
freien Handel zusichern, und zwar dergestalt, daß eine 
Abtretung von Gebieten der Gesellschaft an eine 
undere Macht — mit deren Möglichkeit man in Berlin 
immer noch rechnen zu müssen glaubte — nur mit 
  
dem Vertrag belastet erfolgen könne, diese Macht also 
mit den Rechten der Gesellschaft auch deren Pflichten 
gegen Deutschland übernehmen würde. 
deutlich zu äußern, verlangte der König in seinem 
Handschreiben an Bismarck, daß dieser die Initiative 
bei Frankreich und England ergreife, um deren Ein- 
verständnis zu der Begründung des beabsichtigten 
unabhängigen Staates in Acyuatorialafrika herbei- 
zuführen. Es erging daher unter gleichzeiliger Mit- 
teilung einer Abschrift des obigen Schreibens des 
Königs ein zum Teil von Bismarck selbst entworfener 
Erlaß an den Grafen Brandenburg, in dem es hieß: 
„Bevor unser eigenes Verhältnis zu der Afrikanischen 
Gesellschaft durch ein bestimmtes Vertragsverhältnis 
des in dem Erlaß vom 4. Juni stizzierten Inhalts 
geregelt ist, fehlt es mir an einer vom Standpunkt der 
deutschen Politik gerechtfertigten Veranlassung, unsern 
Einfluß bei den anderen Mächten zugunsten der 
Afrikanischen Gesellschaft bzw. eines aus ihrem Besitz 
zu bildenden Staatswesens einzusetzen. Es ist auch 
fraglich, ob Schritte in London und Paris, welche für 
das Interesse des Deutschen Rciches an der Sache 
Zeugnis geben würden, deiselben förderlich oder 
schädlich sein würden. England wie auch 
vielleicht Portugal versuchen einstweilen noch für den 
Kongovertrag mit gewissen Modifikationen die An- 
erkennung der anderen Mächte zu gewinnen. Wenn 
dies wohl schließlich auch ohne Erfolg bleiben wird, 
so wird gleichwohl eine diplomatische Aktion, welche 
das vollständige Scheitern der Englisch-Portugiesischen 
Bemühungen zur Voraussetzung hätte, mindestens 
verfrüht sein. Hierzu kommt, daß England gerade in 
diesem Augenblick unseren Interessen an der west- 
afrikanischen Küste nicht so freundlich gegenübersteht, 
wie wir nach der Haltung erwarten durften, die wir 
seit Jahren zugunsten der englischen Politik auf allen 
Gebieten eingenommen haben und wie es für den 
Erfolg der Vermittlung, die König Leopold von uns 
erwartet, nötig sein würde. Daß Frankreich willens 
wäre, eine Vermittlung in der angestrebten Richtung 
zu übernehmen, dafür liegt bisher keine Wahrscheinlich- 
keit vor. Jedenfalls würde es für König Leopold 
leichter als für uns sein, die Französische Regierung 
hierüber sondieren zu lassen, zumal die Beziehungen 
zwischen der Internationalen Gesellschaft und Frank- 
reich durch ein bindendes Abkommen bereits geregelt 
worden sind. Wollten wir diese Sondierung in Paris 
übernehmen, so würden wir hierdurch, wenn vielleicht 
auch nicht bei der gegenwärtigen Französischen Re- 
gierung, so doch in weiteren Kreisen Mißtrauen 
erregen. Wir müssen bei Behandlung solcher Fregen 
Frankreich gegenüber mehr als irgendein anderes 
Land enge Grenzen beobachten, wenn wir Miß- 
deutungen vermeiden wollen, welche auf unsere 
Gesomtbeziehungen zurückwirken könnten. König 
Leoopold ist in der Lage, derartige Rücksichten nicht 
nehmen zu brauchen.“ Der Gesandte bekom gleich 
zeitig den Auftrag, die Angelegenheit dem König in 
dem vorstehenden Sinne vertraulich vorzutragen. 
Statt sich nun zu diesen Bedingungen klar und 
Daneben richtete Bismarck an den König das 
nachstehende Antwortschreiben:
	        
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