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ellc existe actuellement dans les territoires de
1 Association Internationale du Congo, et de
nous aAvoir indiqué les conditions d’'un traité
entre I'Allemagne et I'/Association. Mes propres
vues, j ai été heureux de le constater, s'’accordent
avec celles de Votre Altesse. Je me sens
encouragé par IA àA Lui demander si Ellc ne
Ccroit pas qdue le moyen le plus direct et le plus
efficace pour arriver à lenr commune réalisation
serait d’amener avec les cabinets de Paris et
de Londres une entente qui aurait pour con-
séquence la fondation immédiate et definitive#
d’'un Etat indépendant dans I’Afrigue Equa-
toriale. On arriverait d’'un coup à une solution
durable et qui seule pent offrir toutes les
garanties puisque le nouvel Etat serait constitus
le gardien de la liberté commerciale sur ses
territoires et que le maintien de son existence
serait attaché à la fidlele cCxécution des con-
ventions qui l’auraient consacrés. J’ai l’entière
confiance que Votre Altesse qui u menc à bien
tant et de si gloriceuses entreprises, pourrait
faire accepter les vues à cet egard par les
Gouvernements Français et Anglais et réEussirait.
ainsi à donner une assiette stable et certaine
à une affaire dui, de I’avis aujourd’hui général,
intéresse à un égal degré le commerce et la
civilisation.
C'’est en me félicitant bien vivement de
Iexcellente occasion due Votre Altesse a bien
voulu me fournir de me rappeler à Son bon
souvenir duc je La prie de croirc toujours
à ma haute et particulière considération comme
à ma tres sinco#re amitié.
(s.) I.Sopold.
Dieses Handschreiben enthielt sich jedes Eingehens
auf die dem König durch Erlaß an den Grafen
Brandenburg vom 4. Juni bekanntgegebenen Be-
dingungen, unter denen Deutschland weitere Ver-
handlungen über einen Vertrag mit der Gesellschaft
zu führen bereit sein würde. Diese waren: die
Aufrechterhaltung der bestehenden Handelsfreiheit im
ganzen Kongogebiet. Ein eventueller Vertrag müsse
daher den deutschen Reichsangehörigen die gleichen
Rechte und Vergünstigungen wie den eigenen An-
gehörigen der Gesellschaft und namentlich in betreff
des Handels nicht nur Meistbegünstigung, sondern
freien Handel zusichern, und zwar dergestalt, daß eine
Abtretung von Gebieten der Gesellschaft an eine
undere Macht — mit deren Möglichkeit man in Berlin
immer noch rechnen zu müssen glaubte — nur mit
dem Vertrag belastet erfolgen könne, diese Macht also
mit den Rechten der Gesellschaft auch deren Pflichten
gegen Deutschland übernehmen würde.
deutlich zu äußern, verlangte der König in seinem
Handschreiben an Bismarck, daß dieser die Initiative
bei Frankreich und England ergreife, um deren Ein-
verständnis zu der Begründung des beabsichtigten
unabhängigen Staates in Acyuatorialafrika herbei-
zuführen. Es erging daher unter gleichzeiliger Mit-
teilung einer Abschrift des obigen Schreibens des
Königs ein zum Teil von Bismarck selbst entworfener
Erlaß an den Grafen Brandenburg, in dem es hieß:
„Bevor unser eigenes Verhältnis zu der Afrikanischen
Gesellschaft durch ein bestimmtes Vertragsverhältnis
des in dem Erlaß vom 4. Juni stizzierten Inhalts
geregelt ist, fehlt es mir an einer vom Standpunkt der
deutschen Politik gerechtfertigten Veranlassung, unsern
Einfluß bei den anderen Mächten zugunsten der
Afrikanischen Gesellschaft bzw. eines aus ihrem Besitz
zu bildenden Staatswesens einzusetzen. Es ist auch
fraglich, ob Schritte in London und Paris, welche für
das Interesse des Deutschen Rciches an der Sache
Zeugnis geben würden, deiselben förderlich oder
schädlich sein würden. England wie auch
vielleicht Portugal versuchen einstweilen noch für den
Kongovertrag mit gewissen Modifikationen die An-
erkennung der anderen Mächte zu gewinnen. Wenn
dies wohl schließlich auch ohne Erfolg bleiben wird,
so wird gleichwohl eine diplomatische Aktion, welche
das vollständige Scheitern der Englisch-Portugiesischen
Bemühungen zur Voraussetzung hätte, mindestens
verfrüht sein. Hierzu kommt, daß England gerade in
diesem Augenblick unseren Interessen an der west-
afrikanischen Küste nicht so freundlich gegenübersteht,
wie wir nach der Haltung erwarten durften, die wir
seit Jahren zugunsten der englischen Politik auf allen
Gebieten eingenommen haben und wie es für den
Erfolg der Vermittlung, die König Leopold von uns
erwartet, nötig sein würde. Daß Frankreich willens
wäre, eine Vermittlung in der angestrebten Richtung
zu übernehmen, dafür liegt bisher keine Wahrscheinlich-
keit vor. Jedenfalls würde es für König Leopold
leichter als für uns sein, die Französische Regierung
hierüber sondieren zu lassen, zumal die Beziehungen
zwischen der Internationalen Gesellschaft und Frank-
reich durch ein bindendes Abkommen bereits geregelt
worden sind. Wollten wir diese Sondierung in Paris
übernehmen, so würden wir hierdurch, wenn vielleicht
auch nicht bei der gegenwärtigen Französischen Re-
gierung, so doch in weiteren Kreisen Mißtrauen
erregen. Wir müssen bei Behandlung solcher Fregen
Frankreich gegenüber mehr als irgendein anderes
Land enge Grenzen beobachten, wenn wir Miß-
deutungen vermeiden wollen, welche auf unsere
Gesomtbeziehungen zurückwirken könnten. König
Leoopold ist in der Lage, derartige Rücksichten nicht
nehmen zu brauchen.“ Der Gesandte bekom gleich
zeitig den Auftrag, die Angelegenheit dem König in
dem vorstehenden Sinne vertraulich vorzutragen.
Statt sich nun zu diesen Bedingungen klar und
Daneben richtete Bismarck an den König das
nachstehende Antwortschreiben: