Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  9.  1914.  61

3.  Ausnahmen  von  der  Reihenfolge  (Ziffer  2)  können  gemacht  werden

a)  bei  freiwillig  Einzustellenden,  oder  auf  Antrag  bei  Militärpflichtigen,
die  ihre  sofortige  Einstellung  wünschen,  »

b)  zitlgsnsten  der  in  einem  Schutzgebiei  ober  im  Ausland  lebenden  Militärpflichtigen,


c)  im  Inleresse  einzelner  Waffengattungen,  an  deren  Ersatz  besondere  Anforderungen
  zu  siellen  sind,

d)  bei  Militärpflichtigen,  die  in  den  Terminen  vor  den  Ersatzbehörden  nicht
pünktlich  erschienen  sind  (§  26,  7).

Die  unter  a,  d  und  d  bezeichneten  Militärpflichtigen  sind  in  Liste  E
ohne  Rücksicht  auf  die  Tauglichkeitsklasse  und  den  Jahrgang,  dem  sie  angehören,
  vor  allen  anderen  Militärpflichtigen  (Ziffer  2)  aufzuführen.

N.M.G.  8  13.

4.  Abweichungen  im  Interesse  einzelner  Wassengattungen  dürfen  nur  von  dem
Militärvorsitzenden  der  Ober-Ersatzkommission  verfnt  werden,  sofern  für
solche  (Garde,  Kürassiere,  Fußartillerie,  Pioniere,  Verkehrstruppen,  Okonomiehandwerker,
  Train-Stamm,  Marine)  die  erforderliche  Anzahl  Rekruten  innerhalb
  der  regelmäßigen  Reihenfolge  nicht  zu  finden  ist  (§  73,  5).

5.  Nach  Möglichkeit  sind  stets  Leute  aller  Jahrgänge  für  jeden  Tag  zum  Aushebungsgeschäfte
  zu  beordern.  -

6.  Die  Einordnung  Verzogener  findet  nach  ihrem  Jahrgang,  ihrer  Tauglichkeit
(Klasse  1  oder  2)  und  nach  dem  Alphabet  statt.  "

7.  Militärpflichtige,  die  bei  der  Musterung  entschuldigt  gefehlt  haben,  sind,  sofern
sie  beim  Aushebungsgeschäfte  vorgestellt  werden,  in  der  Liste  E  bei  ihrem
Jahrgang  hinter  Klasse  2  nachzutragen  und  gegebenenfalls  entsprechend  ihrer
festgestellten  Tauglichkeit  und  nach  dem  Alphabet  einzuordnen.

8.  Für  die  Entscheidung  über  die  Einstellung  von  Militärpflichtigen  der  Vorstellungslisten
  B,  C  und  D,  die  beim  Aushebungsgeschäfte  für  tauglich  befunden
werden,  ist  Zisfer  2  maßgebend.

9.  Militärpflichtige  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung  sind  nur
nanh  Jahrgängen  mit  dem  ältesten  beginnend  und  nach  dem  Alphabet  zu
ordnen.

8  67.
Dieser  Paragraph  lautet:
„Musterungsausweise.  Wun
1.  Den  gemusterten  Militärpflichtigen  des  laufenden  Jahrganges  werden  nach
der  Musterung  Musterungsausweise  erteilt.  et

Sie  dienen  als  Ausweis  für  die  Militärpflichtigen  während  der  Dauer
ihrer  Militärpflicht.
Die  Aushändigung  der  Musterungsausweise  erfolgt  sofort  bei  der  Musterung
oder  unmittelbar  nach  Abschluß  des  Musterungsgeschäfts  durch  die  Gemeindevorsteher
  oder  die  hiermit  Beauftragten,  denen  sie  durch  die  Zivilvorsitzenden
der  Ersatzkommission  zugehen.

do