Nr. 9. 1914. 61
3. Ausnahmen von der Reihenfolge (Ziffer 2) können gemacht werden
a) bei freiwillig Einzustellenden, oder auf Antrag bei Militärpflichtigen,
die ihre sofortige Einstellung wünschen, »
b) zitlgsnsten der in einem Schutzgebiei ober im Ausland lebenden Militärpflichtigen,
c) im Inleresse einzelner Waffengattungen, an deren Ersatz besondere Anforderungen
zu siellen sind,
d) bei Militärpflichtigen, die in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht
pünktlich erschienen sind (§ 26, 7).
Die unter a, d und d bezeichneten Militärpflichtigen sind in Liste E
ohne Rücksicht auf die Tauglichkeitsklasse und den Jahrgang, dem sie angehören,
vor allen anderen Militärpflichtigen (Ziffer 2) aufzuführen.
N.M.G. 8 13.
4. Abweichungen im Interesse einzelner Wassengattungen dürfen nur von dem
Militärvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission verfnt werden, sofern für
solche (Garde, Kürassiere, Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen, Okonomiehandwerker,
Train-Stamm, Marine) die erforderliche Anzahl Rekruten innerhalb
der regelmäßigen Reihenfolge nicht zu finden ist (§ 73, 5).
5. Nach Möglichkeit sind stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag zum Aushebungsgeschäfte
zu beordern. -
6. Die Einordnung Verzogener findet nach ihrem Jahrgang, ihrer Tauglichkeit
(Klasse 1 oder 2) und nach dem Alphabet statt. "
7. Militärpflichtige, die bei der Musterung entschuldigt gefehlt haben, sind, sofern
sie beim Aushebungsgeschäfte vorgestellt werden, in der Liste E bei ihrem
Jahrgang hinter Klasse 2 nachzutragen und gegebenenfalls entsprechend ihrer
festgestellten Tauglichkeit und nach dem Alphabet einzuordnen.
8. Für die Entscheidung über die Einstellung von Militärpflichtigen der Vorstellungslisten
B, C und D, die beim Aushebungsgeschäfte für tauglich befunden
werden, ist Zisfer 2 maßgebend.
9. Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung sind nur
nanh Jahrgängen mit dem ältesten beginnend und nach dem Alphabet zu
ordnen.
8 67.
Dieser Paragraph lautet:
„Musterungsausweise. Wun
1. Den gemusterten Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges werden nach
der Musterung Musterungsausweise erteilt. et
Sie dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer
ihrer Militärpflicht.
Die Aushändigung der Musterungsausweise erfolgt sofort bei der Musterung
oder unmittelbar nach Abschluß des Musterungsgeschäfts durch die Gemeindevorsteher
oder die hiermit Beauftragten, denen sie durch die Zivilvorsitzenden
der Ersatzkommission zugehen.
do