Nr. 64. 1916. 361
liche Ministerium des Innern abzuliefern. Die Kreisbehörden für Volks-
ernährung erhalten Abschriften der Nachweise für ihre Kommunalverbände.
Schwerin, den 13. April 1916.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien,
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
(6) Bekanntmachung vom 12. April 1916, betreffend die Bekämpfung der
Läusegefahr.
Durch die vielfachen Beziehungen, die zwischen den deutscherseits besetzten feind-
lichen Gebieten und dem Heimatland in der jetzigen Kriegszeit bestehen, ist die
Gefahr der Einschleppung von Ungeziefer, insbesondere von Läusen, unter die
einheimische Bevölkerung gewachsen. Namentlich wird es sich, falls wieder
russisch-polnische Wanderarbeiter mit Beginn des Frühjahrs in erheblicher Zahl
nach Deutschland behufs Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben oder in
sonstiger Beschäftigung kommen sollten, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht
dermeiden lassen, daß Leute, die noch mit Kleiderläusen behaftet sind, im Innern
des Landes ankommen und das Ungeziefer in einheimische Familien hinein-
tragen. Auch ist damit zu rechnen, daß trotz der bestehenden Verbote der Über-
sendung von Paketen mit gebrauchter Leibwäsche, getragenen Kleidern usw.
aus dem Felde solche Sendungen hier und da in der Heimat eintreffen und Un-
geziefer, darunter lebende Kleiderläuse oder noch entwicklungsfähige Eier von
solchen Läusen (Nisse) enthalten. Bekanntlich aber bilden Kleiderläuse die
größte Gefahr für die Ausbreitung des Fleckfiebers.
Das unterzeichnete Ministerium sieht sich deshalb veranlaßt, die Vor-
schriften der Bekanntmachung vom 26. Mai 1915, betreffend die gesundheits-
polizeiliche Behandlung der aus Rußland kommenden russisch-polnischen Arbeiter
(Rbl. 1915 Nr. 81 S. 454), hierdurch in Erinnerung zu bringen und die Orts-
polizeibehörden zur sorgfältigsten Beachtung derselben aufzufordern.
Schwerin, den 12. April 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.