Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 64. 1916. 361 
liche Ministerium des Innern abzuliefern. Die Kreisbehörden für Volks- 
ernährung erhalten Abschriften der Nachweise für ihre Kommunalverbände. 
Schwerin, den 13. April 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien, 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. L. v. Meerheimb. 
(6) Bekanntmachung vom 12. April 1916, betreffend die Bekämpfung der 
Läusegefahr. 
Durch die vielfachen Beziehungen, die zwischen den deutscherseits besetzten feind- 
lichen Gebieten und dem Heimatland in der jetzigen Kriegszeit bestehen, ist die 
Gefahr der Einschleppung von Ungeziefer, insbesondere von Läusen, unter die 
einheimische Bevölkerung gewachsen. Namentlich wird es sich, falls wieder 
russisch-polnische Wanderarbeiter mit Beginn des Frühjahrs in erheblicher Zahl 
nach Deutschland behufs Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben oder in 
sonstiger Beschäftigung kommen sollten, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht 
dermeiden lassen, daß Leute, die noch mit Kleiderläusen behaftet sind, im Innern 
des Landes ankommen und das Ungeziefer in einheimische Familien hinein- 
tragen. Auch ist damit zu rechnen, daß trotz der bestehenden Verbote der Über- 
sendung von Paketen mit gebrauchter Leibwäsche, getragenen Kleidern usw. 
aus dem Felde solche Sendungen hier und da in der Heimat eintreffen und Un- 
geziefer, darunter lebende Kleiderläuse oder noch entwicklungsfähige Eier von 
solchen Läusen (Nisse) enthalten. Bekanntlich aber bilden Kleiderläuse die 
größte Gefahr für die Ausbreitung des Fleckfiebers. 
Das unterzeichnete Ministerium sieht sich deshalb veranlaßt, die Vor- 
schriften der Bekanntmachung vom 26. Mai 1915, betreffend die gesundheits- 
polizeiliche Behandlung der aus Rußland kommenden russisch-polnischen Arbeiter 
(Rbl. 1915 Nr. 81 S. 454), hierdurch in Erinnerung zu bringen und die Orts- 
polizeibehörden zur sorgfältigsten Beachtung derselben aufzufordern. 
Schwerin, den 12. April 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Langfeld. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.