Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

782 Nr. 109 1917. 
a) bei frachtfreier Lieferung nicht chemisch reiner Salzsäure (Reinheitsgrade 1 
elgrachteer we chemisch ösäure (Reinheitsgrade 1, 
b) bei Lieferung von chemisch reiner Salzsäure (Reinheitsgrad 4 § 11) die 
tatsächlich erwachsenen Kosten an Fracht und Rollgeld zuzüglich 100 A 
für je 100 kg verladenes Säuregewicht unter gleichzeitiger Ubernahme der Bruch- 
gefahr über den Höchstpreis hinaus berechnen. 
5" 14. 
Ausnahme von den Höchstpreisen. 
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Hoöchstpreisen sind an die 
Chemische. Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zu richten. Die 
Entscheidung bleibt dem zuständigen Militärbefehlshaber vorbehalten. 
Ws 15. 
Anfragen und Anträge. 
Die nach § 4 erforderlichen Anträge auf Ausfertigung von Erlaubnisscheinen sind 
bei dem zuständigen Vertrauensmann der Kriegschemikalien Aktiengesellschaft für die 
Stoffgattung Salzsäure auf besonderem bei dem zuständigen Vertrauensmann erhält- 
lichen Vordruck einzureichen. ⅜ 
Zuständig sind bis auf weiteres für Entgegennahme der Anträge auf Freigabe 
von Salzsäure für: 4 
Chemische und pharmazen= Der Vertrauensmann der Dr.-Ing. h. c. Plieninger, 
tische Produkte jeder ADrt Hauptgruppe 1 (82 1) Berlin W. 8, Kanonier= 
straße 45 
Bearbeitung metallischer Der Vertrauensmann der Generaldirektor Winkler und 
Oberflächen Hauptgruppe II (82 II) Alfred Vorster, Berlin 
W. 50, Markgrafenstr. 46 
Nahrungs= und Futter= Der Vertrauensmann der Direktor Dr. Preißler, 
mitt Hauptgruppe III (82III) Berlin W.62, Kleiststr. 32 
In vorstehendem nicht ge-Der Vertrauensmann der Dr.-Ing. h. c. Plieninger, 
nannte Zwecke Hauptgruppe IV (S82IV) Berlin W. 8, Kanonier= 
straße 45. · 
Die Erlaubnisscheine werden in der Regel für eine Gültigkeitsdauer von einem 
Monat ausgestellt. Die Anträge müssen bis zum 8. des dem Verbrauchsmonat voran- 
gehenden Monats, erstmalig bis zum 8. Juli 1917, dem zuständigen Vertrauensmann 
vorliegen. 
Allgemeine Anfragen, welche die vorliegende Bekanntmachung betreffen, sind zu 
richten an die Chemische Abteilung des Königlich Preußischen Kriegönumnifteriurs, 
Berlin W. 66, Leipziger Str. 5.
	        
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