Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 37. 1918. 271 
6 6Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Für 
etriebe, die im Königreich Bayern liegen, sind diese Meldekarten an die 
Amtliche Verteilungsstelle München (5 69) zu senden, und zwar mit der- 
selben Aufschrift. 
1I. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der 
Rheinischen Kohlenhandels= und Reedereigesellschaft liegt, eine besondere, nach § 71 
zu beschaffende Einzelmeldekarte an den Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27—29, 
u senden. 
zus III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere 
Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten 
sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch 
auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer. 
IV. Für Gaskoks fällt die unter Absatz 1 Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Ver- 
teilungsstelle zu richtende Meldekarte fort. 
§ 6. Amtliche Verteilungsstellen. 
Amtliche Verteilungsstellen sind: 
1. Für Steinkohle ') aus Ober= und Niederschlesien 
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, 
Unter den Linden 32. 
2. Für Ruhrkohle "): 
Das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat in Essen. 
3. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier: 
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener 
Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 
4. Für Steinkohle') aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen 
alz: 
Amtliche Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 2 (Kö- 
nigliche Bergwerksdirektion). 
5. Für die Braunkohle J) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von 
sächsischer Braunkohle ): 
Amtliche Verteilungsstelle für die Brannkohlenwerke rechts der Elbe in 
Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10. 
Für die mitteldeutsche Braunkohle 1) (links der Elbe) mit Ausnahme der 
unter 7 genannten: « 
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau 
in Halle a. S., Landwehrstr. 2. 
7. Für Branniebleck) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum 
Sachsen-Altenburg# sowie für böhmische nach Deutschland laußer Bayern) 
eingeführte Kohie und für sächsische Steinkohle): 
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden, 
G. 
2 
*) Auch Steinkohlenbrikelts, Schlammkohle und Kols. 
f Auch Braunlkohlenbrikells, Naßpreßsteine und-Gru
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.