Nr. 56. 1918. 395
dürfen nur die freigegebenen Kartoffelsorten gebaut werden. Bei dieser Ein-
schränkung verbleibt es, bis sie von der Polizeibehörde ausdrücklich aufgehoben
wird.
Weitergehende polizeiliche Anordnungen über die Benutzung des verseuch-
ten Grundstücks, soweit sie zur Bekämpfung dieser Kartoffelkrankheit notwendig
erscheinen, sind zulässig. z6
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden nach § 2
der Bundesratsverordnung vom 30. August 1917 (RGl. S. 745) mit Gefäng-
nis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 J oder mit einer
dieser Strafen geahndet.
87.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Schwerin, den 19. März 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Anhang.
Mit Kartoffelkrebs bezeichnet man eigentümliche Wucherungen an den Kartoffel-
knollen, welche durch einen mikroskopisch kleinen Pilz (Chrrsophlxctis endobiotica)
verursacht werden. Die Entwickelung der Erkrankung läßt sich an verschiedenen Stadien
erkennen. Nach eingetretener Infektion entstehen namentlich in den Kartoffelaugen
kleine, warzenähnliche Wucherungen. Da diese zunächst meist die Färbung der Kar-
toffelschalen besitzen, fallen sie kaum auf, werden auch hin und wieder mit dem „Buckel-
schorf“ der Kartoffel verwechselt. Im weiteren Verlauf der Erkrankung nimmt die
Wucherung auf Kosten des Zellgewebes der Knollen zu, es entstehen erbsen-, haselnuß-
oder walnußgroße, blumenkohlartige Gebilde. Die Form der Knolle verschwindet mehr
und mehr. In dem späteren Stadium sind Reste der Knolle kaum noch vorhanden, die
Wucherungen haben sich über die ganze Oberfläche der Kartoffel ausgebreitet. Im
letzten Entwickelungsstadium der Krankheit zerfallen die Wucherungen oder schrumpfen,
namentlich bei trockener Witterung, zusammen, während bei Hinzutreten von Feuchtig-
keit die krebskranken Knollen schleimig-schmierig werden und verfaulen. Meist finden
sich die Krebsgebilde an den Knollen, sowie an den unterirdischen Wurzel- und Stengel-
teilen. In selteneren Fällen lassen 6 auch an den oberirdischen Blattknospen, nament-
lich junger Triebe, krankhafte Geschwülste entdecken. Mit zunehmendem Wachstum
nehmen die an den Knollen entstehenden Wucherungen eine braune bis schwarzbraune
Färbung an, welche sich deutlich von dem normal gefärbten Knollenreste abheben. Zu-
weilen ragen auch Wucherungen, z. B. bei der Sorte Wohltmann, aus der Erde. Diese