80
Beförderungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Diakonus, Ober-Kon-
sistorial--Rath Herrn Johann Gottfried Zunkel und den Hof-Diakonus, Kon-
sistorial-Rath Herrn D. Ernst Friedrich Christoph Köhler hierselbst, ersteren
zum Archi-Diakonus und letzteren zum Diakonus bey hiesiger Haupt= und
Stadtkirche zu St. Peter und Paul, den Pfarrer M. Christian Daniel Gottlob
Schillbach zu Pfuhlsborn zum Pfarrer zu Cunitz, den Pfarrer Carl Christian
Küttner zu Crannichborn zum Pfarrer zu Berlstedt und endlich den Kandidaten
der Theologie, Friedrich Ernst August Stöckel zum Pfarrer zu Buchfarth in
Gnaden bestätiget.
Bekanntmachung.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst ge-
ruhet, dem Vereine, welcher sich zu Beaufsichtigung und Besserung der
aus den Straf= und Korrektions-Anstalten des Großherzogthums entlassenen
Sträflingen allhier gebildet hat, und dessen heute im Drucke erschienenen Sta-
tuten Höchstihre Sanktion und die Rechte einer moralischen Person und
frommen Anstalt zu ertheilen, da derselbe durch gemeinsame Thatigkeit
wohlgesinnter Privat-Personen einem großen und wesentlichen Bedürfnisse abzu-
helfen verspricht.
Demnach sollen insbesondere
1) diesem Vereine an dem Vermögen der jedesmahligen Verwalter seiner Fonds
gesetzliche Pfandrechte wegen aller Ansprüche aus ihrer Administration
zustehen;
2) ihm in Betreff prozessualischer Vernachlässigungen seiner Vertreter gleiche
Gerechtsame, wie den in Nr. XIV. des Gesetzes vom 16. May 1823
genannten Subjekten beygelegt seyn, auch
3) in Hinsicht der Freyheit von Gerichtskosten die Bestimmungen des Gesetzes
vom 17. Juny 1823 auf denselben Anwendung erhalten.
Auf höchsten Befehl wird alles dieses zur Nachachtung sämmtlicher Behörden
und Unterthanen hiermit offentlich bekannt gemacht und erstere werden zugleich
angewiesen, dem gedachten Vereine, so viel es von ihnen abhängt. überall För-
derung, Schutz und Hülfe angedeihen zu lassen.
Weimar den 16. Februar 1829.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.