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Seite des
Regierungs=
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
d) Die Personen-Taxe auf dem Eilwagen zwischen Weimar und
Altenburg wird vom 1. Juli 1841 an auf acht Sibergroschen
für die Meile ermäßgnggttt . . ..
Post-Tarife: a) zwischen Berka a. d. J. einerseits und Weimar,
Blankenhain und Rudolstadt andererseits, b) zwischen Creuzburg)
a. d. W. einerseits und Eisenach und Netra andererseits
Predigten (Cirkular-Predigten) der Geistlichen.
darüber vom 19. April.
Prioritäts-Recht. Gesetz darüber vom 7. Mai 1839. Ver-
ordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 12. März 18#1n
nebst Uebersichten, Beilagen 222mm uß e.
Siehe auch Gläubiger und Vorzugsrechte.
Prüfung der Rechts-Kandidaten. Regulativ darüber vom 6. Juli
R.
Meceptur- Vehörden. Vorschriften fuͤr dieselben:
a) bei Eigenthumsveränderungen zu §. 7 des Gesetzes vom 20. April
1833 uͤber das Verfahren bei Uebertragung des Eigenthumes, an
Immobilien
b) wegen Beitreibung räckständiger Kameral= Gesälle
Rechnungen. Die tabellarischen Uebersichten der Gemeinderechnun-
gen sollen von den Ortsobrigkeiten an die Landes-Direktion un-
mittelbar gesendet wedeen
Rechts-Kandidaten. Regulativ über die Prüfung derselben.
Memda — Patrimonial-Amt. — In demselben dürfen die Schwarz=
burg-Rudolstädtschen Ein= und Zweiheller = Stücke nach ihrem
Nennwerthe angenommen und ausgegeben werden. Gesetz vom
29. Dezember 11100
Rentämter. Vorschriften für dieselben:
) bei Eigenthumsveränderungen zu F. 7 des Gesetzes vom 20. April
1833 über das Verfahren bei Uebertragung des Eigenthumes an
Immobilen .
b) wegen Beitreibung rückständiger Kameral-Gefälle
Richter — Jean Paul Friedrich — Bundestags-Beschluß zum
Schutze gegen den Nachdruck dessen Werke
Rudolstadt. Binnen-Porto-Taxe zwischen dieser Stadt,
a. d. J., Blankenhain und Weimar..
Regulati
Berka
170.
171, 172.
160—162
25—146.
245.
205—208
19.
217.
23.
205—208
19.
217.
171.
III.
l.