Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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Nachdem das dem Kaufmann Wilhelm Schrenk zu R. ... it. Pfandscheins 
vom 25. Oktober 1842 für vierhundert Thaler und Zinsen mit verpfändete 
Grundstück: Nr. 128 Artland 2 Acker 15 Ruthen in hiesiger Flur nach dem 
Ableben der zeitherigen Besitzerin, Karoline Maienberg geb. Grote, mit der 
darauf haftenden Hypothek auf deren Ehemann den Fleischermeister Christian 
Maienberg allhier und dessen Sohn Karl Maienberg zu Hamburg, welche die- 
selbe zu gleichen Theilen ab intestato beerbt haben, eigenthümlich übergegangen 
und die Hypothek Fol. 14 des Hypotheken-Buches auf dieselbe übergetragen ist: 
so wird dieses hierdurch auf dem Grunde deß Erbzuschreibescheins vom 25. vor. 
Monats und der erfolgten Zuschreibung zur Nachricht des Gläubigers amtlich 
beurkundet. 
W. den 1. September 1845. 
Großherzoglich Sächsisches Justiz-umt. 
, (unterschrift.) 
Auf dem Grunde nachstehender amtlicher Verhandlung: 
We.... den 1. Februar 1846 
erschien vor dem Großherzoglichen Justiz-Amte allhier 
der Fleischermeister Christian Maienberg allhier, 
übergab die beiliegende gerichtlich rekognoszirte Erklérung des Kauf- 
manns Wilhelm Schrenk zu R.. und erklarte, daß er dem Kaufmann 
Schrenk, wegen der lt. Pfandscheins vom 25. Oktober 1842 von dem- 
selben erborgten vierhundert Thaler und Zinsen zu vier Prozent die 
Grundstücke 
Nr. 194 Wiese 1 Acker 127 Ruthen, 
Nr. 240 Artland 2 Acker 174 Ruthen, 
Nr. 242 desgleichen 43 Acker 10 Ruthen, 
anstatt des von dem Gläubiger freigegebenen Pfandstücks Nr. 141 un- 
terpfändlich und zwar zur ersten Hypothek einsetzen und um Bestatigung 
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