Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Wuhbhalt. 
Seite des 
Reglerungs= 
Blottes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
unterpfandsfachen. Gesetz über das gerichtliche Verfahren in 
  
denselben vom 6. Mai 1839. Verordnung zur Ausführung 234 
Gesetzes vom 12. Närz 1841, nebst Uebersichten, Schemas 2c 
. Siehe Zuch Faustpfänder und Hppotheken. 
Unterstütz lien für die Witwen der Offiziere, * 
chen für die Witwen und Weaisen der Unteroffiziertre 
V. 
Walvations-Ordnung vom 17. November 1840. Nachtrag 
zu derselben vom 29. Dezember 111 0 
Verrufserklärungen. Theilnahme der Handwerksgesellen an 
solchen. Maßregeln gegen disee 1 
Vierzehenthaler.- Münzfuß. Siehe Münzen. 
Völkershausen — Patrimonial-Amt — Dessen Gerichtebezirk 
wird mit dem Justiz-Amte Vacha vereinit.. . 
Vorzugsrechte der Glaͤubiger. Gesetz darüber vom 7. Mai 1839: 
a) Verordnung vom 12. März 1841 zur Ausführung dieses Gesetzes 
b)) Inhaltsübersicht und Beilagen zu dieser Verordnung 
e) Alphabetisches Register zu dem Gesetze und zu der Ausführungs- 
——0. ..... 
4) Gesetz vom 30. November 1841 über die Prorogation des Ein- 
führungs-Termines des Gesetzes vom 7. Mai 1839 auf den 
1. Januar 1843, mit Ausnabme d der t Erneuerung funfigfähriger 
Hypothekeen 
Waldecksche Staatsregierung. Deren Beitritt zu der Münz-Kon- 
vention vom 30. Juli 1838, wegen Annahme des Vierzehen- 
thaler-Fußgßßeee .... ... ..........·. .............. 
Wasserzubringer. Die Vergütung der Kransport= Kosten bei 
dem Ausfahren derselben ..................... 
Weimar (Großherzogthum Sachsen -Neimar-Eisenac 
Konventionen, Staatsverträge, Uebereinkünfte, Verabredungen oder 
Vereinbarungen desselben mit anderen Staaten oder deren Re- 
gierungen: 
1) mit Belgien, wegen wechselseitiger Freizügigkeit 
2) mit England, wegen des Handels und der Schifffahrt 
245. 
150. 
286. 
208. 
25—85. 
86—120. 
121—146 
245. 
234. 
  
1567. 
  
II. 
III. 
II. 
II. 
IV. 
#I. 
III. 
III.
	        
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