Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist 
dem Herru Moritz Samuel Esche in Limbach bei Chemnitz ein Erfindungs-Pa- 
tent auf einen verbesserten eisernen gerablinigen drehbaren Strumpfstuhl zur An- 
fertigung regulärer Strumpfwaaren, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Vor- 
aussetzungen und Bedingungen sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt- 
machung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843 Seite 13 bis 16) ange- 
geben und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerech- 
net, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah- 
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum 
in bleibende Ausführung und Anwendung gesetzt ist. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unterm heutigen Tag ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. Januar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Ministerial- 
Departements vom 1. Februar 1868 und auf die Bestimmungen unter 12. der 
Ausführungsverordnung zur Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 wird 
für die Angehörigen des Großherzogthums hierdurch in Erinnerung gebracht, daß 
für die im Jahre 1872 dienstpflichtig werdenden jungen Leute behufs Zulassung 
zum einjährigen freiwilligen Militär-Dienst der Grad wissenschaftlicher Bildung er- 
forderlich ist, welcher durch einjährigen erfolgreichen Besuch der Tertia eines Gym- 
nasiums oder einer Realschule Ir. Ordnung erzielt wird, für die im Jahre 1873 
dienstpflichtig Werdenden aber ein Bildungsgrad in Anspruch zu nehmen ist, welcher 
der Reife für Sekunda eines Gymnasiums oder einer Realschule Ir. Ordnung 
entspricht. 
Weimar am 20. Januar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff.
	        
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