Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
[59] 1. Im Anschluß an das Gesetz vom 14. Juli 1888 (Regierungs-Blatt 
Seite 109), betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 26. November 1855 
auf die Eisenbahn von Orlamünde durch das Orlathal zum Anschluß an die 
Preußische Staatsbahn von Gera nach Probstzella, wird hiermit bekannt ge- 
macht, daß 
1. die demnächst zur Ausführung gelangende Schlußstrecke der Eisenbahn 
die Fluren Köstitz, Döbritz, Nimritz, Rehmen, Oppurg berühren wird 
und daß 
2. die Leitung des Enteignungsgeschäfts in den gedachten Fluren dem 
Großherzoglichen Amtsrichter Fischer zu Neustadt a/Orla übertragen 
worden ist. 
Weimar, den 20. April 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[60| II. Der See-, Fluß= und Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft „Agrippina" 
zu Köln ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf des- 
fallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft Georg Weitz zu 
Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. April 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenius. 
Weimar. — Hof#-Buchdruckerei.
	        
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