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Ministerial-Bekanntmachungen.
[59] 1. Im Anschluß an das Gesetz vom 14. Juli 1888 (Regierungs-Blatt
Seite 109), betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 26. November 1855
auf die Eisenbahn von Orlamünde durch das Orlathal zum Anschluß an die
Preußische Staatsbahn von Gera nach Probstzella, wird hiermit bekannt ge-
macht, daß
1. die demnächst zur Ausführung gelangende Schlußstrecke der Eisenbahn
die Fluren Köstitz, Döbritz, Nimritz, Rehmen, Oppurg berühren wird
und daß
2. die Leitung des Enteignungsgeschäfts in den gedachten Fluren dem
Großherzoglichen Amtsrichter Fischer zu Neustadt a/Orla übertragen
worden ist.
Weimar, den 20. April 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[60| II. Der See-, Fluß= und Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft „Agrippina"
zu Köln ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf des-
fallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft Georg Weitz zu
Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. April 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
Weimar. — Hof#-Buchdruckerei.