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l63) III. Der Mecklenburgischen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft zu Güstrow
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges
Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Gutsbesitzer
W. Thomas in Berka a/J. zum Hauptagenten für das Großherzogthum
bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Mai 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
s64/] IV. Daß von der Direktion der Frankfurter Transport-Unfall= und
Glas-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft an Stelle des Paul H. Lubk in Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, Paul Ulrich daselbst für die Unfall-Ver-
sicherungs-Geschäfte der genannten Gesellschaft zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 24. März d. J. (Regierungs-Blatt Seite 87) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 3. Mai 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement de Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[65] Das 24., 25., 26., 27. und 28. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent-
halten unter:
Nr. 2018 Gesetz, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom
20. April 1892; unter
2019 Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund
der Gesetze vom 16. Februar 1882, 16. März 1886, 22. Februar
1892, 30. März 1892 und 10. April 1892, vom 20. April
1892; unter
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