Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr.  82.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Reichs-Gesetzblatt.

Das

35.  bis  39.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter:

Nr.  4231.  Bekanntmachung,  betr.  Anderung  der  Bekanntmachung  über  die  Ein-77



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4232.

4233.

4234.

4236.

4236.

4237.

4238.
4239.

fuhr  bewurzelter  Gewächse  aus  den  bei  der  internationalen  Reblauskonvention
  nicht  beteiligten  Staaten  vom  23.  August  1887.  Vom
18.  Juni  1913.

Bekanntmachung,  betr.  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Kraftfahrzeugen.
Vom  21.  Juni  1913.

Verordnung  über  Geschäftsgang  und  Verfahren  der  Schiedsgerichte  für
Angestelltenversicherung.  Vom  21.  Juni  1913.

Verordnung  über  Geschäftsgang  und  Verfahren  des  Oberschiedsgerichts
für  Angestelltenversicherung.  Vom  21.  Juni  1913.

Verordnung,  betr.  die  Landwirtschaftsbank  für  Deutsch  Südwestafrika.
Vom  9.  Juni  1913.

Bekanntmachung,  betr.  die  Besetzung  der  Seefischereifahrzeuge  mit  Schiffsführern
  und  Maschinisten.  Vom  20.  Juni  1913.

Bekanntmachung,  betr.  die  Zulassung  von  nicht  metrischen  Meßgeräten
im  eichpflichtigen  Verkehre.  Vom  20.  Juni  1913.

Internationaler  Funkentelegraphenvertrag.  Vom  5.  Juli  1912.
Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht
im  Frieden.  Vom  21.  Juni  1913.

 

(Nr.  83.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.

Das

30.  bis  33.  Stück  des  Zentralblattes  für  das  Deutsche  Keich

enthält  auf:

S.

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569.
572.
572.

572.

Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen.

Erscheinen  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1913.
Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischen  Tabakrippen
  und  ausländischer  Tabaklauge.

Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur  Ausstellung  von  Untersuchungszeugnissen
  für  Wein  usw.  ermächtigten  ausländischen  Fachchemiker  und
wissenschaftlichen  Anstalten.