Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

(Nr. 3.) Ministerialbekanntmachung über die Eingemeindung der Gemeinden Lichtenhain 
und Ziegenhain in die Stadtgemeinde Jena. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist die 
Eingemeindung der Gemeinden Lichtenhain und Ziegenhain in die Stadtgemeinde 
Jena vom 1. Januar 1913 ab beschlossen worden. 
Der bisherige Gemeindebezirk Lichtenhain führt künftig den Namen Jena- 
Lichtenhain, der bisherige Gemeindebezirk Ziegenhain den Namen Jena-Ziegenhain. 
Weimar, den 31. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Baulssen. 
  
(Nr. 4.) Ministerialbekanntmachung über die Anderungen in den Arztbezirken infolge des 
Gebietsaustauschs mit dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. 
Vom 1. Januar 1913 ab werden die auf Grund des Staatsvertrags vom 8. Ja- 
nuar 1912 über einen Gebietsaustausch dem Großherzogtum zugefallenen Orte 
Lichtenhain dem Bezirksarztbezirke Jena, Mosen dem Bezirksarztbezirke Weida und 
der bisher zum Herzogtum Sachsen-Meiningen gehörige Teil von Hohenfelden dem 
Bezirksarztbezirke Bad Berka zugeteilt. 
Gleichzeitig wird der Ort Mosen bis auf weiteres dem Impfbezirke Berga 
an der Elster zugewiesen. 
Dagegen scheiden die an das Herzogtum Sachsen-Meiningen abgetretenen An- 
teile an den Orten Kranichfeld und Stedten und der Ort Köstitz aus den Bezirks- 
arztbezirken des Großherzogtums aus. 
Weimar, den 31. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
  
Druck. Welmarischer Verlag G. m. b. H. in Weimar.
	        
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