Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eisenaoch. 
Nummer 20. Weimar. 27. September 1873. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(/99| I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Führung des 
Ortskatasters von Großrudestedt der Großherzoglichen Bezirkskatasterführung da- 
selbst übertragen worden ist. Weimar am 12. September 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
100) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist dem Colonel Gordon Me. Kay zu Boston ein Erfindungs-Patent auf eine 
Maschine zum Aufleisten der Schuhe nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter allen Voraussetzungen 
und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 Seite1 3 — 16) angegeben und begründet 
sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang 
des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden, 
wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar um 12. September 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
1873. 27
	        
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