Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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[11) VI. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß—- 
herzogs, ist dem Theodor Ayrault Dodge, von Cambridge (Massachussets) in 
den vereinigten Staaten von Nordamerika, ein Erfindungs-Patent auf eine Ver- 
besserung an der Lederspaltemaschine, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Vor- 
aussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt- 
machung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843 S. 13— 16) angegeben 
und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für 
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die Erfindung im Großherzogthum in Ausfüh- 
rung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 5. Februar 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements---Chef: 
112) Die am 31. Dezember 1872 zu Berlin ausgegebene letzte Nummer des 
Reichs-Gesetzblattes pro 1872 — Stück 33 — enthält unter 
Nr. 892 die Seemannsordnung, vom 27. Dezember 1872; unter 
Nr. 893 das Gesetz, betreffend die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur 
Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute, vom 27. Dezember 1872; unter 
Nr. 894 die Verordnung, betreffend die Aufbringung von Kautionserhöhungen, 
vom 14. Dezember 1872; unter 
Nr. 895 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 23. November 1872; unter 
Nr. 896 bis 898 Ernennungen eiues Mitgliedes des Bundesamts für das 
Heimathwesen, des Reichs-Oberhandelsgerichts und von Consular- 
Beamten; unter
	        
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