Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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von Seiner Majestät dem Könige von Bayern: 
Allerhöchst= Ihr Staatsrath im außerordentlichen Dienste und Präsident der 
Regierung von Schwaben und Neuburg r2c. Winfried Hörmann von 
Hörbach 
bestimmt. 
Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und 
die Differenzen einer eingehenden Erörterung unterzogen hatten, vorbehaltlich der 
Ratifikation Ihrer Allerhöchsten Souveräne sich über nachstehende Vertragsbestim- 
mungen geeinigt. 
Artikel 1. 
Seine Majestät der König von Bayern begeben Sich aller Hoheitsrechte, 
welche Allerhöchst Dieselben bisher im Innern der Großherzoglich Sächsischen En- 
klave Ostheim im Besitze gehabt und ausgeübt haben, mit den in Artikel 2 be- 
stimmten Ausnahmen zu Gunsten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von 
Sachsen-Weimar-Eisenach und treten an des Letzteren Königliche Hoheit insbesou- 
dere die bisher von Bayern ausgeübten Besteuerungs= und Jurisdiktionsrechte über 
die in der Anlage I bezeichneten innerhalb der Flurgrenzen der Großherzoglich 
Sächsischen Gemeinden Ostheim, Sondheim und Urspringen gelegenen Realitäten mit 
einer Gesammtarea von 463,634 bayerischen Tagwerken oder 157,670 Hektaren ab. 
Artikel 2. 
Die in der Anlage II aufgeführten Objekte, über welche die Krone Bayern 
die Hoheit bereits bisher innegehabt hat, mit einer Gesammtarea von 33,620 baye- 
rischen Tagwerken, oder 114 1 Hektaren verbleiben auch für die Zukunft mit dem 
vollen Umfange der Landeshoheit beim Königlich Bayerischen Territorium und werden 
als dessen Bestandtheil von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sach- 
sen-Weimar-Eisenach ausdrücklich anerkannt. 
Artikel 3. 
Seine Majestät der König von Bayern treten die Landeshoheit mit allen 
Rechten und Folgen über die bisher zur baperischen Steuergemeinde Fladungen ge- 
hörigen, im Eigenthum des Großherzoglich Sächsischen Kammerfiskus stehenden An- 
theile am s. g. Höhl, Plan-Nummern 7993, 7994 und 7995 mit zusammen 
22,421 Bayerischen Tagewerken, oder 7,5637 Hektaren an Seine Königliche Hoheit 
den Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach ab.
	        
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