Full text : Deutsche Geschichte. Erster Band. (1)

Bolitische  und  Aulturelle  Zuftände  der  Germaneır.  2

handwerfs,  galt  al3  des  freien  Mannes  unmwürdig,  machte  jich  aber
doch,  von  römischen  Gefangenen  gebt  und  gelehrt,  wohltätig  geltend
und  bald  unentbehrlih.  Für  die  einfachen  Bedürfnifje  des  Haufes
forgten  jpinnend  und  webend  die  Frauen  und  Töchter.  Auch
die  Arbeit  der  Zandwirtichaft,  die  Bejtellung  des  Aders,  die  Wartung
  des  DViehs  blieb  ihnen  und  den  Snechten,  während  der  freie
Mann  der  Sagd  oblag,  und  wenn  er  nicht  al3  Krieger  zu  Felde
(ag,  am  Herde  gejtredt  oder  fonjtwie  dem  Müßiggang  frönte.
Die  neue  Zeit,  die  durch  den  Zufammenftoß  mit  Rom  heraufftieg,
  führte  vafch  zu  einiger  Weiterbildung  der  einfachen  Staat3-und
  Heereseinrichtungen.  Man  unterjchted  Gemeinfreie,  Kuechte,
Freigelafjene  einer  höheren  und  einer  niederen  Ordnung,  und  Hörige,
„ziten”  genannt;  ein  Adel  Hatte  wie  überall  fi)  nach  und  nad)
durch  Ungleichheit  des  Herdenbefiges,  durch  Unterjchiede  der  Intelligenzg
  und  demgemäß  auch  der  Autorität  Herausgebildet  und
gewann  in  den  Berfammlungen  der  Gemeinde,  de8  Gaus,  des
gejamten  Stammes,  wie  in  den  zahlreichen  Kriegen  und  Fehden
eime  führende  Stellung  E3  gab  Stämme,  VBollsgemeinjchaften,
in  denen  fchon  ein  König,  aus  den  vorwaltenden  Geichlechtern
gewählt,  dem  Regiment  größere  Stetigfeit  verlieh:  bei  dem  großen
Bolf  im  Süden,  den  Sueven,  finden  wir  einen  folchen  nicht,  Berjammlungen
  und  etwas  wie  gemeinfame  Regierung  nur  bei  bejonderen
  Gelegenheiten,  überhaupt  wenig  unmittelbare  Eingreifen
der  Gejamthett.  Ein  fühner  und  einflußreicher  Manı  wie  jener
Ariovift  jammelt  fi)  die  Leute  zu  emem  großen  Kriegsgeichäft
und  Söldnerunternehmen  und  eine  neue  und  zufunftsoolle  Art
von  Vereinigung  bildete  fich  durch  das  Gefolgichaftsweien,  den
comitatus,  wie  e3  der  Römer  nennt.  3  Jind  Frewwillige,  Die
ich  einem  Führer,  bei  Gelegenheit  eines  Kriegszugs  etwa,  auf
Zod  und  Leben  verbinden  und  verpflichten;  ihr  Lohn  befteht  in
Beute,  Gefchenfen  des  Führers  und  Friegeriichem  Ruhm;  fie  haben
eine  gemeinjame  Ehre,  fie  dürfen  den  Führer,  der  Führer  darf  fie
wicht  verlaffen.  Der  Krieg,  den  ein  Stamm  gegen  den  andern
führt,  zieht  auch  junge  Männer  aus  unbeteiligten  Stämmen  herbei.