Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Sie besteht in folgenden Abstufungen: 
bis auf 200 Sportelfaͤlle — 16 fl. von 100 Stuͤck, 
von 200 bis 400 — 14fl. 
— 400 — B800 — iofl. 
uͤber 800 aber — 3ffl. von 100 Stück. 
# . 7. 
Sportel-Ansatz und Erhebung durch die Bezirks-Aemter. 
Den Bezirks-Aemrern C(K. 2) liegt ob: 
#a) die Erhebung der an sie von den höhern Stellen ausgeschriebenen Sporteln, 
b) der Ansatz und die Erhebung der Sporteln in den ihrem Erkenntniß und ihrer 
Verfügung unterliegenden Füällen. 
F. 38. 
Rechnung hieruͤber bei den Bezirls,Aemtern. 
Die Bezirks-Aemter führen eine fortlaufende Rechnung, welche die beiden Haupt- 
Abtheilungen enthält: 
a#) von höhern Behörden ausgeschrieben, 
b) von Amtswegen angesett. 
Sie wird nach dem Formular Lit. C angelegt und je auf den r. September, 1. De- 
cember, 1. März und 3. Juni abgeschlossen. 
Am Schlusse der Rechnung wird, sofern darin verschiedene Arten von Sporteln 
enthalten find, nach Ziehung der Summe beigesetzt: 
Darunter sind begriffen: 
gerichtliche Sporteln 
Sporteln in Ehesachen 
Notariats-Sporteln 
Verwaltungs-Sporteln . 
Die Erhebung muß sogleich bei der Eroͤffnung geschehen, ohne daß ein nur noch 
im Falle des §F. 4 Statt findendes Sportel-Ausschreiben' abzuwarten ist. Ausstände 
sind nicht zuläßig. Eine Abtheilung der Sportel-Rechnungen der Bezirks-Gerichte 
und der Bezirks-Polizeiämter nach Cameral-Bezirken finder nicht Statt.
	        
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