Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

3 
:B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
n.5 4 
Bekanntmachung, betreffend den württembergischen Schulleh stützung 
Nachdem der württembergische Schullehrerunterstützungsverein, welchem durch Höchste 
Entschließung vom 3. Juni 1846 (Reg.Blatt S. 284) die Rechte einer juristischen Person 
verliehen worden find, seinen rechtlichen Wohnsitz mit Genehmigung der K. Staatsregierung 
von GEwhlingen nach Stuttgart verlegt hat, so wird dieses hiermit zu offentlicher Kenntniß 
gebracht. « — 
Stuttgart den 12. Januar 1865. 
Geßler. 
#####-#us#sse 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrinke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.