Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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W. 
Waarencontrole. Bekanntmachung, betreffend die Waarencontrole im Binnenlande. 151. 478. 
Wasserbautechniker. Verfügung, betreffend die Gebühren der Wasserbautechniker. 18. 
Wein. Bekanntmachung, betreffend die Einstellung der Erhebung einer Uebergangsabgabe von dem in 
Bayern, Württemberg, Baden, dem Großherzogthum Hessen, Nassau und im Gebiete der 
freien Stadt Frankfurt erzeugten Traubenmost und Wein Seitens der norddeutschen Zollver- 
einsstaaten. 102. Verfügung, betreffend die erleichterte Controle des Weinverkehrs in dem 
zollvereinten Ausland. 127. 
Weinlese. Verfügung, betreffend die Weinlese und Weinbereitung. 167. 
Z 
Zellenhaft. Gesetz, betreffend die Einführung der Zellenhaft für weibliche Zuchtpolizeihaus= und Ar- 
beitshaus-Gefangene. 515. 
Zollwesen. K. Verordnung, betreffend den neuen Vereinszolltarif. 93. Abänderung desselben. 111. 
Finanz-Minist.-Verfügung in Betreff desselben. 114. K. Verordnung, betreffend die Ver- 
öffentlichung der am 2. August 1862 von Preußen Namens des Zollvereins mit Frankreich 
abgeschlossenen handelspolitischen Verträge, sowie einer dazu gehörigen protocollarischen Verein- 
barung zwischen Preußen und Frankreich vom 14. December 1864. 131. Bekanntmachung, 
betreffend den Verzicht der kaiserlich französischen Regierung auf das Verlangen von Ursprungs- 
zeugnissen für die aus dem Zollverein nach Frankreich eingehenden Waaren. 136. Bekannt- 
machung, betreffend die über die Bestimmungen des Handelsvertrags zwischen dem Zollverein 
und Frankreich vom 2. August 1862 hinausgehenden, dem Zollverein jetzt gleichfalls zu gut 
kommenden Tarifzugeständnisse Frankreichs an Großbritannien, Belgien, Italien, die Schweiz, 
Schweden und Norwegen. 157. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des 
am 11. April d. J. zwischen dem Zollverein und Oesterreich zu Berlin abgeschlossenen 
Handels= und Zollvertrags. 117. Bekanntmachung, betreffend den österreichischen Zolltarif. 
166.:; — betreffend die Einfuhr von Scheidemünzen in Oestereich. 166. Bekanntmachung, 
betreffend den Handelsverkehr mit der Schweiz. 321. 423. K. Verordnung, betreffend die 
Veröffentlichung des neuen Zollvereins-Vertrags. 209. K. Verordnung, betreffend die Ver- 
öffentlichung des am 22. Mai 1865 von Preußen Namens des Zollvereins mit Belgien 
abgeschlossenen Handelsvertrags. 369. Desgl. des am 30. Mai 1865 mit Großbritannien 
abgeschlossenen Handelsvertrags 377. Bekanntmachung, betreffend den Handelsverkehr mit 
Belgien. 390. Verfügung, betreffend die Zollfreiheit der Steinkohlen. 391. Verfügung, 
betreffend die Handhabung der Getränkekontrole im Verkehre mit dem zollvereinten Aus- 
lande. 498. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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