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Anlage.
Verzeichniß
der
zum Deutschen Heer und Kaiserlichen Marine gehörenden
Militärpersonen.
Die zum Deutschen Heer und zur Kaiserlichen Marine gehörenden Militär-
personen bestehen aus Personen des Soldatenstandes und aus Militärbeamten.
A. Personen des Soldatenstandes sind:
I. Die Offiziere.
Die Offziere zerfallen in vier Hauptklassen:
im Heer: in der Marine:
1) Generalität, 1) Flaggoffiziere oder Admirale,
2) Stabsoffiziere, 2) Stabsoffiiere,
3) Hauptleute und Rittmeister, 3) Kapitänleutenants,
4) Subalternoffiziere 4) Subalternoffiziere
(Premier- und Sekond-Leutenants). Eiutenants und Unterleutenants zur
See).
II. Die Unteroffiziere
find eingetheilt im Heer und in der Marine: in
1) solche, welche das Offifier-Portepee tragen (Portepee-Unteroffiziere),
2) solche, welche das Offizier-Portepee nicht tragen (Unteroffiziere ohne
Portepee).
III. Die Gemeinen
mit Einschluß der Obergefreiten und Gefreiten.
IV. Die Mitglieder des Sanitäts-Korps, sowie
V. Die Mitglieder des Maschinen-Ingenieur-Korps
gehören nach Maßgabe ihres Militärranges zu den unter Nr. I., II. und III.
aufgeführten Kategorien.
B. Militärbeamte
sind alle im Heer und in der Marine für das Bedürfniß des Heeres oder der
Marine dauernd oder auf Zeit angestellten, nicht zum Soldatenstande gehörenden
und unter dem Kriegsminister oder Chef der Admiralität als Verwaltungschef
stehenden Beamten, welche einen Militärrang haben. Es macht dabei keinen
Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet haben oder nicht.
Militärbeamte, die im Offierrange stehen, sind obere Militärbeamte,
alle anderen Militärbeamten sind untere Militärbeamte.
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).