— 228 —
§. 30.
Zeitpunkt der Einführung.
Die gegenwärtige Telegraphen-Ordnung tritt am 1. Juli 1872 in Kraft.
Berlin, den 21. Juni 1872.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
(Nr. 847.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe. Vom 23. Juni 1872.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu
Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Oberst v. Hartmann vom Kriegsministerium, für die Dauer der
Abwesenheit des Generals à la suite, Generalmajors v. Stiehle,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
an Stelle des Landesdirektors v. Flottwell, der Landesdirektor
v. Sommerfeld.
Berlin, den 23. Juni 1872.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
(Nr. 848.) Dem Konsul Nordenholz in Buenos-Aires ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) die all-
gemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich
gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen
und Sterbefälle der Deutschen zu beurkunden.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).