Full text : König Albert von Sachsen von Johann Georg, Herzog zu Sachsen.

320  Das  bayrische  Ministerium  (1867  bis  1870)

horst  unterhandelt  hat.  Jedenfalls  hat  aber  Lipowsky  gegen  mich  intrigiert.
  Ich  beauftragte  daher  vor  meiner  Abreise  am  andern  Morgen
Völderndorff,  sich  nach  jemand  umzusehen,  der  Lipowsky  ersetzen  könne,
zugleich  auch  herauszubringen,  ob  diese  Unterhandlungen  über  meinen
Nachfolger  wirklich  stattgefunden  hätten  oder  nicht,  damit  ich  nach  meiner
Rückkehr  auf  seine  Entfernung  hinarbeiten  kann.

In  dem  Protokoll  vom  7.  Dezember  1867  1)  war  als  ein  militärisches
Bedürfnis  die  Bildung  eines  Organs  bezeichnet  worden,  welches  „unter
stetem  Hinblick  auf  das  Verteidigungssystem  Deutschlands  überhaupt  die
näheren  Anhaltspunkte  für  die  einzelnen  Plätze  und  Positionen“  regeln
sollte.  Die  Lösung  dieser  Aufgabe  sollte  nach  der  ursprünglichen  Absicht
mit  der  Fortsetzung  der  Verhandlungen  über  die  Regelung  der  unter  den
deutschen  Staaten  bestehenden  Eigentumsgemeinschaft  durch  die  hierfür  eingesetzte
  Kommission?)  verbunden  werden.  Am  9.  April  1868  regte  die
bayrische  Regierung  die  Wiederaufnahme  der  am  31.  Juli  1867  vertagten
Arbeiten  der  Liquidationskommission  an  und  schlug  vor,  den  süddeutschen
Kommissaren  zugleich  die  Beratung  über  die  Einrichtung  einer  süddeutschen
Militärkommission  zu  übertragen.  Baden  stimmte  diesem  Vorschlage  im
allgemeinen  zu  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  zu  ernennenden  Kommissare
  über  die  Zusammensetzung  und  Kompetenz  der  zu  bildenden  ständigen
Kommission  in  freie  Beratungen  eintreten  sollten.  Nachdem  aber  die  Verhandlungen
  zwischen  Bayern  und  Württemberg  über  Ulm  in  Berlin  zu
einem  Vertrage  geführt  hatten,  :)  in  welchem  die  süddeutsche  Militärkommission
  vorausgesetzt  wurde,  mußte  zur  Ausführung  dieses  Vertrags  die
baldige  Lösung  der  in  dem  Protokoll  vom  7.  Dezember  1867  gestellten
Aufgabe  erwünscht  sein.  Außerdem  wünschte  Bayern  jetzt,  daß  diese  Kommission
  ins  Leben  treten  möge,  ehe  die  Liquidationskommission  ihre  Arbeiten
wieder  aufnähme.  Man  wollte  dadurch  dem  Bestreben  der  badischen  Regierung,
  welches  auf  eine  Vertretung  des  Norddeutschen  Bundes  in  der  zu
bildenden  Kommission  gerichtet  war,  rechtzeitig  begegnen.  Deshalb  legte
der  bayrische  Gesandte  in  Karlsruhe  dem  dortigen  Ministerium  am  3.  Juli
1868  den  Entwurf  „der  allgemeinen  Grundlagen  für  Organisation  einer  süddeutschen
  Militärkommission“  vor,  welche  am  15.  Juli  in  München  ins  Leben
treten  sollte.  Der  Entwurf  sah  eine  sehr  weitgehende  Kompetenz  der  Kommission
  vor.  Die  Festungsbehörden  sollten  ihr  „unterstellt  und  eidlich  verpflichtet
  werden“  und  „alle  Weisungen  unmittelbar  durch  sie  empfangen“.
Die  badische  Regierung  fand  diese  Aufforderung,  insbesondere  wegen  der

 

1)  Siehe  Seite  288.
2)  Siehe  Seite  200.
3)  Siehe  Seite  310.