Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

258

wie  er  im  Juni  4789  war,  gibt  das  Verhaͤltniß  von  6  ½  Procent.
  Die  Differenz  zwischen  dem  reellen  Werth  und  dem
Nominal-Kapital  ist  also  gegenwärtig  31,424,585  Pf.

Dieß  ist  also  im  Allgemeinen  der  gegenwärtige  Zustand
der  englischen  National-Schuld.  Nun  zu  den  verschiedenen
Planen  ihrer  völligen  oder  allmählichen  Tilgung,  wie  sie  gleich
nach  dem  amerikanisch  :  Kriege  vorgeschlagen  worden.

Man  schlug  damals  folgende  vier  verschiedene  Plane  vor:

Durch  eine  Parlaments-Akre  die  Schuld  geradehin  zu  aboliren.


Wie  jedes  andere  Eigenthum,  so  auch  die  Fonds  zu  tariren.

Mit  den  Kreditoren  einen  neuen  Vergleich  so  machen,  daß
die  Schulden  leicht  eingeldst  werden  mögen.

Nach  und  nach,  wie  zu  verschiedenen  Zeiten  die  Preise  verschieden
  sind,  von  Seiten  des  Staats  an  sich  kaufen.

Jeder  dieser  vier  verschiedenen  Plaue  verdient  besonders

beherzigt  zu  werden.  Also

4)  Abolition  der  National-Schuld.

Smith  behauptet,  es  finde  sich  nicht  leicht  ein  Fall,
daß  National-Schulden,  wenn  sie  einmal  bis  zu  einer  gewissen
  Größe  gediehen,  rein  und  böllig  bezahlt  worden  seyen.
Emweder  mache  der  Staat  Bankerott,  oder  zahle  er  nur  zum
Schein,  indem  er  den  Münzfuß  erhöhe,  und  zwar  nach  altem
Namen,  aber  nach  neuer  Währung  auszahle.  Letztere  Fälle
sind  in  der  Geschichte  nicht  selten  und  vom  ersteren  hat  man
in  der  englischen  zwei  Beispiele.  Die  Schulden  König  Heinrichs
  VIII.  sind  zweimal  durch  Parlaments-Akten  abolirt  worden;
  der  König  zahlte  Summen,  die  man  ihm  —  freilich
ohne  Sanktion  des  Parlaments  —  geliehen,  nicht  mehr  heim.

Aber  was  auch  vor  300  Jahren  bei  Schulden,  die  das
Parlament  nicht  sanktionirt  hatte,  unter  der  Regierung  eines
tprannischen  Despoten  geschehen  seyn  mag,  der  Fall,  wie  er