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wie er im Juni 4789 war, gibt das Verhaͤltniß von 6 ½ Procent.
Die Differenz zwischen dem reellen Werth und dem
Nominal-Kapital ist also gegenwärtig 31,424,585 Pf.
Dieß ist also im Allgemeinen der gegenwärtige Zustand
der englischen National-Schuld. Nun zu den verschiedenen
Planen ihrer völligen oder allmählichen Tilgung, wie sie gleich
nach dem amerikanisch : Kriege vorgeschlagen worden.
Man schlug damals folgende vier verschiedene Plane vor:
Durch eine Parlaments-Akre die Schuld geradehin zu aboliren.
Wie jedes andere Eigenthum, so auch die Fonds zu tariren.
Mit den Kreditoren einen neuen Vergleich so machen, daß
die Schulden leicht eingeldst werden mögen.
Nach und nach, wie zu verschiedenen Zeiten die Preise verschieden
sind, von Seiten des Staats an sich kaufen.
Jeder dieser vier verschiedenen Plaue verdient besonders
beherzigt zu werden. Also
4) Abolition der National-Schuld.
Smith behauptet, es finde sich nicht leicht ein Fall,
daß National-Schulden, wenn sie einmal bis zu einer gewissen
Größe gediehen, rein und böllig bezahlt worden seyen.
Emweder mache der Staat Bankerott, oder zahle er nur zum
Schein, indem er den Münzfuß erhöhe, und zwar nach altem
Namen, aber nach neuer Währung auszahle. Letztere Fälle
sind in der Geschichte nicht selten und vom ersteren hat man
in der englischen zwei Beispiele. Die Schulden König Heinrichs
VIII. sind zweimal durch Parlaments-Akten abolirt worden;
der König zahlte Summen, die man ihm — freilich
ohne Sanktion des Parlaments — geliehen, nicht mehr heim.
Aber was auch vor 300 Jahren bei Schulden, die das
Parlament nicht sanktionirt hatte, unter der Regierung eines
tprannischen Despoten geschehen seyn mag, der Fall, wie er