Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1872.   V 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In hall t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Fr. 
des Ge- 
setzes ⁊c. 
Seiten. 
  
1872. 
21. Febr. 
13. 
14. 
16. 
  
1872. 
4. März. 
10. Juli. 
12. März. 
9. April. 
20. Mätz. 
15. April. 
betreffend Beschränkungen des Grund- 
eigenthums in der Umgebung von Festun- 
gen vom 21. Dezember 1871 in Elsaß- 
Lothringen. 
Belanntmachung, betreffend die Erweiterung 
der Festungen Metz und Straßburg. 
Verordnung, betreffend die Kautionen der bei 
der Verwaltung der Reichs=Eisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen angestellten Beamten. 
Verordnung, betreffend die Einberufung des 
BundeSraths. 
Handels. und Schiffahrtsvertrag zwischen 
Deutschland und Portugal. 
Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses der- 
jenigen höheren Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Qualißkation zum einjährig frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind. 
Bekanctmachung! betreffend diejenigen Gym- 
nasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unter- 
richte in der griechischen Sprache dispensirten 
Schüler zu den im §. 154 Nr. 2c. der Militär- 
Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 bezeich- 
neten LVehranstalten gehören. 
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung 
der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der 
Kriegsdenkmünze für Kombattanten an 
Offiziere)' Aerzte u. s. w. der Marine. 
des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnun 
von Waaren oder Estetlenn beich 9 
Verordnung, betreffend die Einberufung des 
Reichstags. 
Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung 
und Stempelung der Meßupparate für 
Flüssigkeiten. 
Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apo- 
thekerwaaren. 
  
Gese wegen Ein führung des Reichsgesebes, 
Allerhöchster Erlaß, betreffend den Gebrauch 
  
22. 
10. 
Besondere 
Beilage zu 
W**- 
11. 
  
793. 
799. 
(mit Aul.) 
810. 
807. 
s8oo. 
(mit Anl.) 
  
56. 
59-61. 
55. 
254-264. 
62.65. 
83. 
VII.-X. 
85-89.
	        
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