Geseh-und Verardunngs -lat
für das
FKönigreich Bayern.
Nr. 49.
Mütnchen, den 14. August 1908.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 12. August 1908, die Vertagung des Landtages betreffend. —
Bekanntmachung vom 8. August 1908, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tlitpoll!,.
von Gottez Gnaden Söniglicher Prim von Gayern,
Regent.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene!
Wir finden Uns bewogen, den gegenwärtig versammelten Landtag gemäß Titel VII
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis auf Weiteres zu vertagen.
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