Contents: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

Die Amtsdauer der Sogeorbneten beginnt regelmäßig mit dem nad ber Wahl zu- 
fammentretenden ordentlihen Landtage und dauert bi8 zum Bufammentritte des 
darauf folgenden nächften ordentlihen Landtags. (Wahlgefeg vom 17. April 1896, 
Reg. BL vd. 1896, ©. 33ff.) Ordentliche Landtage finden von drei zu drei Jahren, 
außerordentliche fo oft flatt, als e8 nad dem Ermeflen des Großherzog® ober nad 
58 16, 68 des Grundgefeges nothwendig if. Die Sigungen find öffentlih. Ein 
Borftand, beftehend aus einem Präftdenten und zwei Vizepräftdenten, welche von den 
Abgeorbneten felbft aus ihrer Mitte gewählt werden, leitet den Gefchäftsgang. Tarıdes- 
berrlihe Kommiffare find zur Theilnahme an den Berathungen berechtigt, haben aber 
auh auf Anfragen Aufichlüffe zu ertheilen oder den Grund von deren Berfagung 
anzugeben. Die Chefs der Minifterialdepartements find als foldhe fon legitimirt, 
andere Staatsbeamte find als Kommiflare befonders zu legitimiren. Kein Landtags- 
beihluß befommt eher gejetliche Gilltigfeit, als bis die lanbesfirftlihe Beitätigun 
und, dafern er als Gele im eigentlihen Sinne die Staatsunterthanen binden foll, 
die Bromulgation hinzugetreten iR Die Dertagung bed Landtags Tann ohne deflen 
uffimmung und vom Großherzog allein nur auf 3U Zage und nur einmal während 
einer Diät erfolgen; der Schluß oder die Auflöfung ift dem Großherzog jeder get 
vorbehalten. Die innere Eneihtung, des Landtags fowie der geichäftliche DBerfehr 
deffelben werden burd die repidirte Geichäftsorbnung vom 1. April 1878 (Heg.- Bl. 
v. 1878, S.51ff.) geregelt. 
Sit des Landtags: im FFürftenhanfe zu Weimar. 
Borftand. 
Präfident: Se. Ercellenz Georg Freiherr von Notenhan, Wirklicher 
Geheimer Rath, Oberfammerherr, Rittergutsbefiger auf Neuenbof. 
Erfter Vizepräjident: Dscar Schönemaun, Nehtsanwalt zu SYena. 
Zweiter Vizepräfident: Dr. iur. Georg Enden: Addenhanfen, Be- 
zirtsdireltor zu Eifenad). 
Abgeordnete. 
I. Burg diejenigen MWapfdercshtigten, weldhe aus iInlänbifchem Grunbdefltz 
ein jährliche Einkommen von Wwenigfteng 30co Mark berfteuern: 
1. Se. Ercelleng Georg Treiberr von Rotenhan, Wirklicher Geheimer 
Math, Oberfanmerberr, Rittergutsbefiger auf Neuenbof. 
2. Wlerander Freiherr von Boyneburgf auf Stedtfeld, Groph. Süd]. 
Rammerberr und Kgl. Sädhjf. Rittmeifter a. D. 
3. Zouis Lohmann, Nittergutsbefiger zu Wallichen. 
4. Hans von Zehmen, Rittergutsbefiger auf Dtarfersporf bei Berga, 
Groph. Sädhl. Kammerberr und Kgl. Sädjf. Major 3. D. 
5. Victor Gollenbufch, Rittergutsbefiger zu Schloßvippad). 
I. Buch diejenigen MWahldereitigten, weidde aug anderen Auclien alg inlänbdifchem 
Srunddefltz ein jährlichesg Einfommen bon Wenigfiend 3000 MarR berfteuern: 
1. in I. Berwaltungsbezirt: 
Lonis DoNftädt, Kommerzienrath zu Weimar. 
2. syn II. Berwaltungsbezirf: 
Hermann Müller, Kommerzienrath zu Apolda. 
3. m III. Berwaltungsbezirf: 
Huldreih Matthes, Forftrath zu Eifenad). 
4. Sm IV. Berwaltungsbezirk: 
Dr. iur. Ernft Krug, Oberamtsrichter zu Vacha. 
5. m V.. Berwaltungsbezitt:: 
Hermann Krahner sen., Lederfabrifant zu Neuftabt a./D.
	        
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