Full text : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

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geschlossenen  Präliminarvertrag  festgelegt  sind,  die  größtmöglichste  Unterstützung
  zu  gewähren.
Artikel.

Wenn  die  Ergehnisse  des  Krieges  in  sten  Fällen,  die  in  den  Artikeln  1.2
und  3  des  vorliegenden  Vertrages  vorgesehen  sind,  nicht  vollständig  den  gestellten
  Zielen  entsprechen,  übernimmt  Rußland  die  Verptlichtung,  sein  möglichstes
  zu  tun,  um  Bulgarien  in  seinen  jetzigen  Grenzen  zu  erhalten  und  eine
Bulgarien  eventuell  auferlegte  Kontribution  nach  Möglichkeit  zu  beschränken.

Artikel  8.

Unmittelbar  nach  Unterzeichnung  des  vorliegenden  Vertrages  werden  «der
russische  Kriegsminister  und  der  bulgarische  Kriegsminister  oder  eigens  dazu
ausgewählte  Persönlichkeiten  von  den  betreffenden  Regierungen  bevollmäehtigt,
  die  gemeinsamen  Ziele  der  Streitkräfte  beider  Staaten  auf  den  an  Bulgarien
£renzenden  Kriegsschauplätzen  zwecks  Erreiehung  eines  möglichst  vollständigen
  und  schnellen  Erfolres  festzustellen:  mit.  der  Zeit  können  diese  Ziele,  wenn
die  Umstände  es  notwendix  machen  sollten.  Ämlerungen  unterzogen  werden,
aber  nur  nach  gegenseitiger  Vereinbarung.

Die  detaillierten  Pläne  der  vorläufigen  Kriegsvorbereitungen  werden
innerhalb  der  allgemein  festgestellten  Aufzabe  von  dem  bulgarisehen  Krieysininisterium
  selbständig  ausgearbeitet.  aber  mit  unbedingter  Beobachtun  der
Grundforderung,  daß  die  Hauptmasse  der  bulgarischen  Streitkräfte  gerren  den
allgemeinen  Feind  verwendet  wird.  Im  Interesse  der  Sache  wirt  die  bulgarische
Regierung  den  russischen  Militärattache  in  Bulgarien  über  alle  Vorbereitunesarbeiten
  und  alle  in  den  Einzelheiten  vorgenommene  Änderungen  stets  auf  den
Laufenden  halten.

Artikel9.

Nach  Eröffuung  der  Feindseligkeiten  geht  die  bulgarische  Armce  völlig
selbständig  vor,  indem  sie  sich  von  den  vorher  verabredeten  Zielen  leiten  läßt,
von  denen  nur  mit  Einverständnis  des  russischen  Öberbefehlshabers  oder  nur  im
Falle  von  höherer  Gewalt  algewichen  werden  darf.

Wenn  im  Verlauf  des  Krieges  der  russische  Oberbefehlshaber  es  für  nötig
halten  sollte.  die  ursprünglich  gestellten  Ziele  zu  Ändern,  so  ist.  die  bulgarische
Armee  verptlichtet.  den  entsprechenden  Direktiven  nachzukonmien.

Nur  bei  vollständiger  Erfüllung  dieser  für  den  Erfolg  des  Krieses  80  notwendigen
  Forderung  ist  der  vorliegende  Vertrae  mit  allen  seinen  Folgen  für
Rußland  verbindlich.

Artikel  i0.

Im  Falle  gemeinsamer  Operationen  der  russischen  und  bulgarischen  Armee
auf  einem  und  demselben  Kriersschauplatz  fällt  das  Öherkommando  dem  russischen
  Oberbefehlshaher  zu:  in  allen  übrigen  Fällen  steht  bei  gemeinsamen
Operationen  verschiedener  Truppenakteilungen  das  Kommando  dem  Befehlshaber
  der  dem  Range  nach  höherstehenden  militärischen  Einheit  zu  (in  der
Reihenfolge  —  Bataillon,  Regiment,  Brigade,  Division,  Korps  und  Heeresabtei-