Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

— 188 — 
Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die 
Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Baden-Baden, den 13. Oktober 1880. 
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Reichskanzler. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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