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B.) Des Depattements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
a) Anordnung neuer Termine fuͤr die Gehalts-Zahlungen der Staatskasse.
Um die Termine der vlerteljaͤhrigen Gebalts-Zahlungen
mit dem Etats-Termin
in Ueberelnstimmung zu bringen und dadurch
die mit der Verrechnung der Gehalte
bei den bisherlgen ungleichen Quartal-Terminen
verbundenen Schwierigkelten zu beseitigen;
haben Seine Kblgliche Majestät
durch böchste Entschließung vom 35.
d. M. zu verordnen geruht, doß alle die
Staats-Hauptkasse mlitelbar oder unmittelbar
angehenden Gehalts-Zahlungen an Besoldungen,
elnschließlich der jährlichen Entschädigungen
für Amts -Aufwand, Qulescenz-Gehalten,
Penstonen, Wlitwen Gehalten
und Gratlialien, stalt auf die bisherigen
Quartal-Termine Georgil, Jakobl, Martink
und dichtmeß, känftig je auf den letzlen
Tag der Monate September, December,
März und Juni berichilgt, und zum
Uebergang in dlese neue Einrichtung dle
Gehalts-Raten für die Zeit vom 35. April
bis 30. Juni 1622, beide elnschlleßlich, auf
69 Toze, noch für das gegenwärtige Etats-Jahr
von 1831 ausbezahlt und verrechnet
werden sollen.
Welches hlemlt den betreffenden Kassen-Beamten
zur Nochachtung erdffnet, und
zugleich zur allgemelnen Kenntulß gebrache
wird.
Stuttgart den 28. Mal 1822.
Weckherlin.
db) Verordnung, die der Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse für das Jahrs /#8 zugewiesenen
Einnahmen betreffend.
Da der Staats-Schulden Zohlungs Kasse
der unmittelbare Bezug ibres etarsmäßigen
Fonds von 1,5 75, voo fl. für das Jahr vom
1. Juli 333 durch erneuerte Ueberelnkunft
oon denselben Staats-Einkünften und bel
denselben Kassen, wle für das Jahr 1837,
wleder angewlesen worden ist: so wird dieses,
unter Bezlebung auf das vorjährige Staatsund
Reglerungs-Blatt Nro. 45, den betreffenden
Siellen hiemit zur Nachachtung
bekannt gemacht.
Situttgart den 38. Mai 1877.
Weckperlin.