Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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Bayersch-Wuͤrttembergschen  Zollverein  betreffend  (Regierungs  -Batt  v.  J.  1881
S.  31)  und  des  Gesetzes  vom  16.  Maͤrz  1836,  die  indirekten  Abgaben  in
dem  Amte  Ostheim  betreffend  (Regierungs-Blatt  v.  J.  1836  S.  76),  find
aufgehoben.

Urkundlich  haben  Wir  dieses  Gesetz  hoͤchsteigenhaͤndig  vollzogen  und  mit
Unserm  Großherzoglichen  Staatsinsiegel  bedrucken  lassen.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar  den  19.  Juli  1843.

Carl  Friedrich.

Freih.  von  Gersdorff.  Schweitzer.
vdt.  Ernst  Müller.

Gese  6,
die  indirekten  Abgaben  im  Vordergerichte
Ostheim  betreffend.