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Bayersch-Wuͤrttembergschen Zollverein betreffend (Regierungs -Batt v. J. 1881
S. 31) und des Gesetzes vom 16. Maͤrz 1836, die indirekten Abgaben in
dem Amte Ostheim betreffend (Regierungs-Blatt v. J. 1836 S. 76), find
aufgehoben.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und mit
Unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar den 19. Juli 1843.
Carl Friedrich.
Freih. von Gersdorff. Schweitzer.
vdt. Ernst Müller.
Gese 6,
die indirekten Abgaben im Vordergerichte
Ostheim betreffend.