bis XXII der Stadt-Enceinte zu Straßburg, behufs Gewinnung
Ausgabe. Etatsjahr
m—. 1880|81.
Mark.
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken
im Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichs-Festungs-
baufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV Absatz 2 des Gesetzes vom
30. Mai 1873).
In Cöln.
9. Zur Erweiterung des Severin-Thores# 8 60 000
10.Zur Erweiterung des Weyer-Thores. 85 000
I1I.Zur Erweiterung des Hahnen-Thores 18 500
12. Kur Erweiterung des Ehren-Thores. 47 000
13.ur Erweiterung des Gereons-Thorees . 55 000
14. JZur Erweiterung. des Eigelsteiner-Thores 36 000
15. Zur Eröffnung des Schaafen-Thores 7 800
16.ur Eröffnung des Friesen-Thores 35 500
In Mainz.
17. ur Erweiterung der Thorpassage des Binger-Schlages 15 500
In Thorn.
18. ur Erweiterung der Jakobsthor-Passaaaaaaaaaa 13 200
In Posen.
19. Zuschuß zu den Kosten der Herstellung eines neuen Thores in der
Verlängerung der kleinen Ritterstraße 140 000
In Ingolstadt.
20. Zur Erweiterung des Kreuz-Thores. 85 000
21.Lur Erweiterung des Harder-Thores 85 000
22.Lur Erweiterung des Feldkirchner-Thores 85 000
Summe Titel 9 bis 22.. 768 500
Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten
dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen:
23.Zu einer partiellen Stadterweiterung, durch Umbau der Front XXI