Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro.  68.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regicrungs--Blatt.

Freitag  den  14.  September  13au.

——

I1.  Unmittelbare  Königliche  Dekre  te.

Dlenß-Nachricheten.

S.  in-  Kholgliche  Mojestät  haben  Sedann  haben  Höchstdleselben  durch
durch  allerböchstes  Dekret  vom  a2.  Mal  d.  hlchstes  Dekret  vom  a8.  v.  M.  von  den
J.  den  bleber  im  Departement  der  aus-  Angehdeigen  der  seltherigen  Justiz-Retarwärtigen
  Angelegenhelten  angestellt  gewese=  daten-Commisston  in  Rottenburg
nen  begatlons:  Sekretär  Reuß  zum  Lega-  den  Justiz-Rath  Christmann,
tlons  =  Sekrecär  bel  der  Khnigl.  Gesandt-  den  Sekretär  Hartmann,  und
schafe  om  Kbnigl.  Balerischen  Hofe  gnädigst  den  Kanzellisten,  Sekretär  Heitler  „
ernannt.  in  den  Penslonsstand  versegt.

I.  Verfügunsen  der  Departements.

4.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

1.
“  ht  -  Friedrich  Ernst  gut  bestanden"  erhalten  bat,  ist  auf  sein
unn.  126%87  belrne  welcher  bei  der  Ansuchen  als  Referendaͤr  zweiter  Clase
W  enen  ersten  Dleast=  bel  dem  Königk.  Gerichtshofe  In.  Ellwan=Jeugniß
  zweiter.  Classe  „sehr.  gen.  aufgenommen  worden.  .