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(Die Priüfung der Schul-Kandidaten zu Neuburg
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestat des Königs.
Sämmitlichen Schulkandidaten, die sich um
einen Schuldienst in der Stadt Näördlingen
schon gemeldet haben, oder noch anzusuchen
gedenken, wird hiemit erêffner, daß sie sich
bey der auf den 17. August und folgende
Tage zu haltenden Prüfung bey dem königlichen
Oberschul = und Studien-Kommissariar
dahier zu stellen, und sich durch beglaubte
Zeugnisse über ihre Fähigkeiten, Talente,
Kenntnisse, und Sitten gehbrig auszuweisen
haben. Neuburg den 15. Julius 1#0.
Königliche Landesdirektion.
Graf von Tassis.
Kettner.
(Berträge zur Unterstützung der verwundeten Kricger
betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Köniqs.
Zum Besten unserer im letzten Feldzuge
verwundeten Vaterlands = Vertheidiger, einschlüßlich
der patriotischen Gaben für Wittwen
und Waisen, deren Gatten und Varer
den Tod für das Baterland starben, sind bisher
an freywilligen Beyträgen in allem eingegangen:
5724 fl. 9 kr. 6 hl.
Diese Haupt--Summe wurde den ver—
schiedenen schriftlichen Bestimmungen der Geber
gemäß repartirt, und aus der darüber
verfaßten Haupttabelle die Resultate erhoben,
daß
a. einem jeden im letzten Kriege verwundeten
Unteroffzier und Gemeinen ohne Unterschicd:
24 fl. g kr. — hl.
b. Einem jeden Verwundeken des ersten
Linien= Infanrerie Leib= und zweyten Linien-Infanterie=
Regiments (Kronprinz) aber
15 fl. §s kr. — hl.
c. Einem jeden an der Gränze von Tirol
Verwundeten: #4ffl. 17 kr. — hl.
d. Einem jeden Verwundeten und niche
wieder vollkommen Genesenen: 14 fl. 44 kr.
e. Einer jeden durch den Tod ihres Mannes
im Felde zur Wittwe gewordenen 14|fl. zkr.
als gebührende Antheile zufallen.
Nach diesen fünf Eineheilungen ist für die
Wittwen und für die bey den Regimencern
und Bataillons wirklich vorhandenen verwundet
gewesenen Unteroffiziers und Gemeinc eine
Summevon 3252fl. 52 kr. hl. zu baarer Auszahlung
angewiesen worden; und die übrigen
auf die von den Regimentern und Bataillons
angezeigte Kopfzahl der noch in auswärtigen
Feldspitälernebefindlichen, und in Kriegsgefangenschaft
gerathenen, oder sonst vermißten
Verwundeten ebenfalls nach obigens Klassen
gleichheirlich repartirten 3.371 fl. 15 kr. öhl.
bleiben bey der Militatr= Hauptkasse in München
noch so lange in Deposito, bis bey der
Jurückkunft dieser Mannschast die Auszahlung
realistrt, oder bey den legalen Bewei-#en
ihres Todes, oder ihrer meineidigen Ausbleibung,
oder ihrer dermal zum Theil blos
wahrscheinlichen Nichtverwundung der deuselben
anrepartirte Antheil auf alle übrige Verwundete
gleichheitlich als Nachtrag ausgetheilt
werden kann.
Aledann werden auch die kürzlich erst eingekommenen,
unter obiger Repartition noch