Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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(Die  Priüfung  der  Schul-Kandidaten  zu  Neuburg

  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestat  des  Königs.

Sämmitlichen  Schulkandidaten,  die  sich  um
einen  Schuldienst  in  der  Stadt  Näördlingen
schon  gemeldet  haben,  oder  noch  anzusuchen
gedenken,  wird  hiemit  erêffner,  daß  sie  sich
bey  der  auf  den  17.  August  und  folgende
Tage  zu  haltenden  Prüfung  bey  dem  königlichen
  Oberschul  =  und  Studien-Kommissariar
dahier  zu  stellen,  und  sich  durch  beglaubte
Zeugnisse  über  ihre  Fähigkeiten,  Talente,
Kenntnisse,  und  Sitten  gehbrig  auszuweisen
haben.  Neuburg  den  15.  Julius  1#0.

Königliche  Landesdirektion.

Graf  von  Tassis.
Kettner.

 

(Berträge  zur  Unterstützung  der  verwundeten  Kricger
  betreffend.)
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Köniqs.

Zum  Besten  unserer  im  letzten  Feldzuge
verwundeten  Vaterlands  =  Vertheidiger,  einschlüßlich
  der  patriotischen  Gaben  für  Wittwen
  und  Waisen,  deren  Gatten  und  Varer
den  Tod  für  das  Baterland  starben,  sind  bisher
  an  freywilligen  Beyträgen  in  allem  eingegangen:
  5724  fl.  9  kr.  6  hl.

Diese  Haupt--Summe  wurde  den  ver—
schiedenen  schriftlichen  Bestimmungen  der  Geber
  gemäß  repartirt,  und  aus  der  darüber
verfaßten  Haupttabelle  die  Resultate  erhoben,
daß

a.  einem  jeden  im  letzten  Kriege  verwundeten
  Unteroffzier  und  Gemeinen  ohne  Unterschicd:
  24  fl.  g  kr.  —  hl.

b.  Einem  jeden  Verwundeken  des  ersten
Linien=  Infanrerie  Leib=  und  zweyten  Linien-Infanterie=
  Regiments  (Kronprinz)  aber
15  fl.  §s  kr.  —  hl.

c.  Einem  jeden  an  der  Gränze  von  Tirol
Verwundeten:  #4ffl.  17  kr.  —  hl.

d.  Einem  jeden  Verwundeten  und  niche
wieder  vollkommen  Genesenen:  14  fl.  44  kr.

e.  Einer  jeden  durch  den  Tod  ihres  Mannes
  im  Felde  zur  Wittwe  gewordenen  14|fl.  zkr.
als  gebührende  Antheile  zufallen.

Nach  diesen  fünf  Eineheilungen  ist  für  die
Wittwen  und  für  die  bey  den  Regimencern
und  Bataillons  wirklich  vorhandenen  verwundet
  gewesenen  Unteroffiziers  und  Gemeinc  eine
Summevon  3252fl.  52  kr.  hl.  zu  baarer  Auszahlung
  angewiesen  worden;  und  die  übrigen
auf  die  von  den  Regimentern  und  Bataillons
angezeigte  Kopfzahl  der  noch  in  auswärtigen
Feldspitälernebefindlichen,  und  in  Kriegsgefangenschaft
  gerathenen,  oder  sonst  vermißten
Verwundeten  ebenfalls  nach  obigens  Klassen
gleichheirlich  repartirten  3.371  fl.  15  kr.  öhl.
bleiben  bey  der  Militatr=  Hauptkasse  in  München
  noch  so  lange  in  Deposito,  bis  bey  der
Jurückkunft  dieser  Mannschast  die  Auszahlung
  realistrt,  oder  bey  den  legalen  Bewei-#en
  ihres  Todes,  oder  ihrer  meineidigen  Ausbleibung,
  oder  ihrer  dermal  zum  Theil  blos
wahrscheinlichen  Nichtverwundung  der  deuselben
  anrepartirte  Antheil  auf  alle  übrige  Verwundete
  gleichheitlich  als  Nachtrag  ausgetheilt
  werden  kann.

Aledann  werden  auch  die  kürzlich  erst  eingekommenen,
  unter  obiger  Repartition  noch