Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

754  Nr.  106.  1917.

(6)  Bekanntmachung  vom  20.  Juni  1917,  betreffend  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit
  an  den  Verein  Mecklenburgischer  Spargelzüchter  in  Güstrow.
Dem  Verein  Mecklenburgischer  Spargelzüchter  in  Güstrow  ist  die  Rechtsfähigkeit

  verliehen  worden.
Schwerin,  den  20.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Justizministerium.
Langfeld.

(70  Bekanntmachung  vom  20.  Juni  1917,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
  der  Friedrich  Wilhelm  und  Herbert  König-Stiftung  zu  Wismar.
Die  Friedrich  Wilhelm  und  Herbert  König-Stiftung  zu  Wismar  ist  landesherrlich
  genehmigt  worden.
Schwerin,  den  20.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.

(8)  Bekanntmachung  vom  13.  Juni  1917,  betreffend  den  Auftrag  des  hygienischen
  Universitätsinstituts  zu  Rostock  zur  bakteriologischen  Untersuchung
pestverdächtiger  Fälle.
achdem  die  Abteilungen  I  und  III  des  Landesgesundheitsamtes  nach
Schwerin  verlegt  worden  sind  (Bekanntmachung  vom  19.  Dezember  1916,
Rbl.  Amtl.  Beil.  S.  648),  wird  das  hygienische  Universitätsinstitut  in  Rostock
neben  dem  Landesgesundheitsamte  mit  der  bakteriologischen  Untersuchung  der
pestverdächtigen  Fälle  beauftragt,  welche  im  Gebiete  der  Stadt  Rostock  einschließlich
  der  Stadtfeldmark  und  des  Hafenortes  Warnemünde  vorkommen.

Schwerin,  den  13.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgqisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichts=  und  Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.