Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

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(Nr. 2303.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den 
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen. Deutschlands und Luxem- 
burgs. Vom 17. Mai 1896. 
Die in der Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 9 ff.) 
veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisen- 
bahnen Deutschlands finden, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung 
auif Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 
S. 189) ihnen zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr 
Anwendung. 
Berlin, den 17. Mai 1896. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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