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(Nr. 2303.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen. Deutschlands und Luxemburgs.
Vom 17. Mai 1896.
Die in der Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 9 ff.)
veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands finden, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung
auif Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893
S. 189) ihnen zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr
Anwendung.
Berlin, den 17. Mai 1896.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.