Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

—  108  —

(Nr.  2303.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vereinbarung  erleichternder  Vorschriften  für  den
wechselseitigen  Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen.  Deutschlands  und  Luxemburgs.
  Vom  17.  Mai  1896.

Die  in  der  Bekanntmachung  vom  9.  Februar  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  9  ff.)
veröffentlichten  Aenderungen  der  Anlage  B  zur  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen
  Deutschlands  finden,  nachdem  die  Großherzoglich  luxemburgische  Regierung
auif  Grund  der  mit  ihr  getroffenen  Vereinbarung  (Reichs-Gesetzbl.  von  1893

S.  189)  ihnen  zugestimmt  hat,  auch  im  deutsch-luxemburgischen  Wechselverkehr
Anwendung.

Berlin,  den  17.  Mai  1896.

Der  Reichskanzler.
Fürst  zu  Hohenlohe.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.